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Vidamed AG: Gewerbsmässiger Betrug mit Schutzkissen
Zum Fall: Vidamed AG

Das Kreisgericht St. Gallen (Schweiz) hat erneut den Fall eines ehemaligen Geschäftsführers der Vidamed AG beurteilt. Im Februar 2007 war er wegen gewerbsmässigen Betrugs mit Wasserschutzkissen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Weil das Gericht ein Abwesenheitsurteil gefällt hatte, hatte der Angeklagte die Möglichkeit, ein Begehren um Neubeurteilung zu beantragen. Was er auch tat. Zur Verhandlung gestern Donnerstag ist der Angeschuldigte - eun Deutscher -aber erneut nicht erschienen. Das Urteil steht noch aus. Der Betrugsprozess gegen die ehemaligen Vidamed-Geschäftsführer, Daniel Sch., hatte im Februar 2007 stattgefunden. Das Kreisgericht St. Gallen sprach drei Angeschuldigte des mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs schuldig. Der Hauptangeklagte wurde zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Der Mann handelte nicht nur als Chef der Vidamed AG betrügerisch, sondern ab 1999 auch als Kreditvermittler. Heute betreibt er im Eurotower, Gibraltar ein Inkassobüro. Der ehemalige Vidamed-Geschäftsführer, dessen Fall jetzt erneut beurteilt werden musste, erhielt ebenfalls wegen gewerbsmässigen Betrugs eine bedingte Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren und eine unbedingte Geldstrafe von 15 000 Franken. Ein weiterer Angeklagter wurde zu zwei Jahren bedingt und einer Geldstrafe von 22 500 Franken verurteilt. Die Vidamed AG betrieb in den 1990er-Jahren europaweit einen betrügerischen Handel mit Wasserschutzkissen. Sie stellte ihren Kunden, vor allem kleinen Handwerkerbetrieben, einen lukrativen Nebenverdienst in Aussicht und gaukelte ihnen ein Vertriebssystem in Zusammenarbeit mit Feuerwehren und auch mit Versicherungen vor

Quelle: Bruno Turchet





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