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Pressemeldungen:
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Krise verschärft Wirtschaftsspionage
24.07.2009
Zum Fall:

München - Wirtschaftsvertreter und Verfassungsschützer warnen: Die Finanzkrise verschärft die Wirtschaftsspionage. Bislang beiffert das Bundesamt für Verfassungsschutz den jährlichen Schaden in Deutschland auf rund 50 Milliarden Euro. Die wahre Zahl liegt allerdings tief im Dunkeln und dürfte nun um einiges höher liegen.
Ob ausländische Nachrichtendienste, falschspielende Mitarbeiter oder kriminelle Konkurrenten - die weltweite Krise setzt einen Teufelskreis in Gang, der das Thema Daten- und Ideenklau enorm zuspitzt. "Wenn Umsätze und Gewinne einbrechen, verschärft sich der Wettbewerb", sagt IHK-Geschäftsführer Peter Driessen.
Um in dieser Situation zu überleben, sei so manchem manches Mittel recht. Anstatt eigenes Geld in die Entwicklung zu stecken, bedient man sich beim Konkurrenten und kommt so illegal, aber kostengünstig zu neuen Ideen.
Ein weiteres krisenbedingtes Gefahrenpotenzial: Mitarbeiter, die derzeit zu Tausenden unmittelbar vor der Kündigung stehen: "Es besteht hier die latente Versuchung, Wissen zu Geld zu machen", sagt Driessen. Aus bislang loyalen Angestellten werden "Krisen-Täter". Diesen Negativ-Trend bestätigt auch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz, dessen Leiter der Spionageabwehr, Rudolf Proschko, von einer steigenden "Mitnahmequalität" spricht. Angeheizt wird das Spionagethema durch Staaten wie die Volksrepublik China oder Russland, deren Nachrichtendienste fleißig auf Informationsfang gehen. Von diesen beiden Ländern gehe derzeit die größte Gefahr aus, betont Pronschko. "Russland versteht Wirtschaftsspionage als Konjunkturprogramm" sagt er. Und bei neun von zehn Hinweisen aus der Industrie gehe es Richtung China.

Quelle: Tegernseer Zeitung (Münchner Merkur) - Ausgabe 24.07.09

Vidamed AG: Gewerbsmässiger Betrug mit Schutzkissen
08.10.2008
Zum Fall: Vidamed AG

Das Kreisgericht St. Gallen (Schweiz) hat erneut den Fall eines ehemaligen Geschäftsführers der Vidamed AG beurteilt. Im Februar 2007 war er wegen gewerbsmässigen Betrugs mit Wasserschutzkissen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Weil das Gericht ein Abwesenheitsurteil gefällt hatte, hatte der Angeklagte die Möglichkeit, ein Begehren um Neubeurteilung zu beantragen. Was er auch tat. Zur Verhandlung gestern Donnerstag ist der Angeschuldigte - eun Deutscher -aber erneut nicht erschienen. Das Urteil steht noch aus. Der Betrugsprozess gegen die ehemaligen Vidamed-Geschäftsführer, Daniel Sch., hatte im Februar 2007 stattgefunden. Das Kreisgericht St. Gallen sprach drei Angeschuldigte des mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs schuldig. Der Hauptangeklagte wurde zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Der Mann handelte nicht nur als Chef der Vidamed AG betrügerisch, sondern ab 1999 auch als Kreditvermittler. Heute betreibt er im Eurotower, Gibraltar ein Inkassobüro. Der ehemalige Vidamed-Geschäftsführer, dessen Fall jetzt erneut beurteilt werden musste, erhielt ebenfalls wegen gewerbsmässigen Betrugs eine bedingte Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren und eine unbedingte Geldstrafe von 15 000 Franken. Ein weiterer Angeklagter wurde zu zwei Jahren bedingt und einer Geldstrafe von 22 500 Franken verurteilt. Die Vidamed AG betrieb in den 1990er-Jahren europaweit einen betrügerischen Handel mit Wasserschutzkissen. Sie stellte ihren Kunden, vor allem kleinen Handwerkerbetrieben, einen lukrativen Nebenverdienst in Aussicht und gaukelte ihnen ein Vertriebssystem in Zusammenarbeit mit Feuerwehren und auch mit Versicherungen vor

Quelle: Bruno Turchet

Fahndung nach Ulrich Engler
17.07.2008
Zum Fall: PCO

Fahndung nach
ULRICH ENGLER



Quelle: WiFa


Aktuelle Informationen zum Betrugsfall Akzenta
16.07.2008
Zum Fall: Akzenta

Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Anwaltskanzlei Dr. Klüver, Dr. Klass & Kollegen kann mit neuen und sehr erfreulichen Urteilen in Sachen Akzenta AG aufwarten.

Konkret konnten in zwei weiteren Zivilverfahren vor dem Landgericht München I Schadensersatzansprüche geprellter Anleger sichergestellt werden.

Die beiden Urteile, die am 15. Juli 2008 unter den Aktenzeichen 28 O 1499/08 und 28 O 6631/08 verkündet worden sind, ergingen zugunsten von Kunden, die ihre Ersparnisse in den Erwerb sogenannter Umsatzbeteiligungen investiert hatten. Zum einen gaben die Richter der Klage eines Rentner-Ehepaars aus Hessen statt. Insoweit müssen die Akzenta AG und der ebenfalls in Anspruch genommene Vermittler das Geld vollständig zurückgeben (EUR 75.000,- inklusive entgangener Anlagezinsen). Zum anderen darf sich auch ein Ehepaar aus Hamburg freuen, dem der eingeklagte Betrag von EUR 1.800,- in voller Höhe zugesprochen worden ist.

Damit konnten erneut hervorragende Ergebnisse für den Anlegerschutz erzielt werden.

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass, der die Entscheidungen mit seinem Kollegen RA Fritz erstritten hat, sieht sich durch die Richtersprüche bestärkt. Seiner Meinung nach weisen das Geschäftsmodell der Akzenta AG wie auch die verwendeten Prospekte und Werbe-Flyer erhebliche Plausibilitätslücken auf und halten rechtlicher Überprüfung nicht stand. Anleger, die nicht auf dem Schaden sitzen bleiben möchten, sollten deshalb aktiv werden. Es besteht dabei die Möglichkeit, die Geschädigten bei Gerichtsverfahren in Streitgenossenschaften (auch als "Sammelklagen" bezeichnet) zusammen zu führen, wie es aktuell bei einigen Akzenta-Fällen praktiziert wird. Dies bringt eine erhebliche Kostenersparnis für die Betroffenen mit sich.

Abschließend ist festzustellen, dass sich die Bündelung der Anleger in der Interessengemeinschaft der Akzenta-Opfer bewährt hat. Dadurch war ein wichtiger Informationsvorsprung möglich. Denn durch die Auswertung der zahlreichen Unterlagen und Informationen der geschädigten Kunden kamen werthaltige Erkenntnisse und Beweise ans Tageslicht, die wiederum allen Anlegern in der Interessengemeinschaft zugute kamen.

Quelle: RA Dr. Jürgen Klass

Erneut schwere Schlappe für die Akzenta AG
04.07.2008
Zum Fall: Akzenta

Am 03.07.2008 hat die Akzenta AG abermals einen Zivilprozess verloren. Das Landgericht München I gab der Klage eines Anlegers aus dem Chiemgau statt, der von RA Dr. Klass und RA Fritz vertreten wird. Die Finanzfirma muß jetzt den investierten Betrag – es wurde eine Umsatzbeteiligung erworben – an den Kunden zurückzahlen. Außerdem hat sie sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu tragen (Az. 22 O 6875/08).

In Anbetracht dieser Entscheidung stellt sich die Frage, ob die von der Akzenta in den letzten Wochen angebotenen Vergleiche nicht zurückgewiesen werden sollten. Insoweit sind in jedem Einzelfall die Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen (Kosten, Verfahrensdauer, nervliche Belastung, Vollstreckungsrisiko etc.). Einen Königsweg gibt es nicht. Tendenziell ist eine gütliche Einigung sinnvoll, allerdings nicht um jeden Preis.

Quelle: RA Dr. Jürgen Klass

Schlechte Nachrichten für die Akzenta AG:
20.06.2008
Zum Fall: Akzenta

1. Zulassung der Arrestvollziehung zu Lasten der Akzenta AG

Lange wurde darum gekämpft, endlich wurde die beantragte Entscheidung erlassen: Mit Beschluss der 5. Strafkammer des Landgerichts München II vom 18. Juni 2008 wurde die Arrestvollziehung in das Vermögen der Akzenta AG zugelassen. Der Antrag auf Zulassung wurde von den Anlegeranwälten Dr. J. Klass und S. Fritz bereits am 14. August 2007 gestellt.

Der jetzt vorliegende Beschluss des Landgerichts stützt sich auf das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten. Der Anspruch der geschädigten Anleger beruht auf dem Abschluss des Verwaltungsvertrags mit der Akzenta AG. Die Entscheidung ist aus Sicht der Rechtsanwälte ein wichtiger Schritt, bevorrechtigt auf die beschlagnahmten Vermögenswerte zugreifen zu können.

2. OLG München erteilt erste Hinweise

In Sachen Akzenta AG wird vor dem Oberlandesgericht München am 15. September 2008 die Berufungsverhandlung stattfinden. Es geht um Schadensersatz in Höhe von EUR 32.000. Nach den ersten schriftlichen Hinweisen des zuständigen Senats muß die Akzenta AG mit einer Verurteilung in II. Instanz rechnen. Ein Ende der jahrelangen Auseinandersetzungen rückt damit in greifbare Nähe.

3. Tochterfirma der Akzenta AG muß herbe Kritik einstecken

Die Stiftung Warentest warnt: Das System freiKarte kollabiert, wenn die Cent AG nicht mehr genug neue freiKarten-Besitzer hinzugewinnen kann, um die hohen Auszahlungen an die alten Kunden zu finanzieren. Wer die Hintermänner der Cent AG nicht noch weiter mit Geld versorgen will, lässt die freiKarte – so die Empfehlung der Verbraucherschützer – besser links liegen.

Quelle: RA Dr. Jürgen Klass


Undurchsichtiger Verlauf des Securenta-Insolvenzverfahrens schadet zehntausende Anleger
06.05.2008
Zum Fall: Securenta

- Insolvente Securenta AG hat Vermögenswerte von mehr als 30 Mio. Euro
- Geschädigte Anleger könnten eine Quote von zehn bis 20 Prozent ihrer Forderungen erhalten

Siegburg, 06. Mai 2008. Zehntausende Anleger in der Bundesrepublik wurden durch die Göttinger Gruppe und die Securenta AG um ihre Altersversorgung geprellt. Ihnen droht nun weiterer Schaden durch den Insolvenzverwalter der Securenta AG, Peter Knöpfel: Dieser erkennet sie nicht als vollwertige Gläubiger an und hat erhebliche Vermögenswerte der Securenta vernachlässigt.

Im Bericht an die Gläubigerversammlung der Securenta am 25. März 2008 in Göttingen behauptete Knöpfel, die Securenta habe nahezu kein Vermögen. Doch von der Siegburger Kanzlei Göddecke in die Wege geleitete Recherchen kommen zu einem anderen Ergebnis: So sei noch ein vorsichtig geschätztes Vermögen von etwa 30 Millionen Euro für alle Insolvenzgläubiger vorhanden. Eine geschädigte Anlegerin, die knapp 200.000 Euro eingezahlt hatte, erhielte demnach noch 20.000 bis 40.000 Euro. „Wenn man überlegt, dass es hieß, alle Anleger würden leer ausgehen, wäre diese Quote wirklich ein großer Erfolg“, so Rechtsanwalt Hartmut Göddecke. Seine Kanzlei vertritt rund 200 geprellte Securenta-Anleger.

Insgesamt würden sich nach vorsichtigen Schätzungen aus dem Vermögen eine freie Masse von bis zu 32,2 Millionen Euro ergeben, davon 15,7 Millionen Euro aus Immobilienverkäufen und der Rest aus Forderungen an das Finanzamt Göttingen.

Finanzamt Göttingen hat keine Forderungen, sondern ist Schuldner

Ein Großteil könnte vom Finanzamt Göttingen kommen: Das hat zwar mehr als 100 Millionen Euro aus Umsatzsteuerforderungen zur Insolvenztabelle der Securenta angemeldet. Dies geschah jedoch zu Unrecht. Vielmehr schulde das Finanzamt der Securenta bereits eingezogene Umsatzsteuern in Höhe von mindestens 35 Millionen Euro. „Der Hauptgläubiger entpuppt sich also Schuldner“, sagte Göddecke. Die rechtliche Grundlage bilden Urteile des Bundesfinanzhofs und des Europäische Gerichtshofs. „Insolvenzverwalter Knöpfel erwähnte diese anhängigen Rechtsstreite mit dem Finanzamt nur am Rande und wies nicht darauf hin, dass sich hieraus eine erhebliche Insolvenzmasse ergeben wird“, kritisiert der Siegburger Anlegeranwalt.

Im Ergebnis könnte – so nach Einschätzung des Gutachtens des Steuerrechtlers Prof. Dr. Joachim Lang – für die Securenta ein Betrag von bis zu über 16 Millionen Euro zuzüglich Zinsen vom Finanzamt zu zahlen sein.

Weiteres Kapital sei laut Göddecke aus den Securenta-Immobilien zu ziehen: Allein sechs Millionen Euro dürfte die Immobilie in der Pacelliallee 19-21 in Berlin-Dahlem für die freie Masse bringen. Diese Villa war Sitz der Securenta AG bis zu deren Insolvenz. Das ursprüngliche Verwaltungsgebäude der Securenta in der Göttinger Merkelstraße wurde für 2,5 Millionen Euro verkauft, von denen immerhin noch 190.000 Euro der freien Masse zufließen können. „Insgesamt ergibt sich eine freie Masse aus Immobilienverkäufen von 15,7 Millionen Euro, wenn man das insolvenzrechtlichen Anfechtungsrecht ernsthaft anwenden würde“, hat Göddecke errechnet.

Trotz Zahlungsunfähigkeit flossen mehr als 50 Millionen Euro über die Konten der Securenta

Laut des Insolvenzverwalters war die Securenta bereits seit Mitte 2005 zahlungsunfähig. Seither sind aber mehr als 50 Millionen Euro über die Konten der Securenta geflossen. Nach Verwalterangaben nahm die Securenta beispielsweise 2005 11,8 Millionen Euro und 2006 acht Millionen Euro ein. In diesen vielen Zahlungsfällen könnte ein Rückzahlungspotenzial liegen, das der Insolvenzverwalter mittels Anfechtung geltend machen kann. „Selbst wenn man diese Chance mit etwa zehn Prozent annehmen würde, schlägt dieses mit fünf Millionen Euro zu Buche“, so Göddecke. „Aber die zentrale Frage der Insolvenzanfechtung wird vom Verwalter überhaupt nicht behandelt.“

Anleger melden Forderungen in Höhe von etwa 200 Millionen Euro an: Sind diese Forderungen zweitklassig?

Anleger haben gegenwärtig rund 200 Millionen Euro an Forderungen angemeldet. Zu Beginn des Verfahrens vertrat Knöpfel die Ansicht, Anleger hätten als atypische stille Gesellschafter nur nachrangige Forderungen. Dagegen liegen zahlreiche Beschwerden von Anlegern vor. Den Anlegerforderungen stehen eine freie Masse aus Immobilienveräußerungen von 15,7 Millionen Euro, Restforderungen aus Steuerrückerstattungen von 15,7 Millionen Euro sowie ein zweistelliger Millionenbetrag aus der Möglichkeit der Insolvenzanfechtung gegenüber. Für geschädigte Anleger wären das erhebliche Summen.

Das Fatale: Bis dato zieht Insolvenzverwalter Knöpfel im Lastschriftverfahren noch Beiträge von Anlegern ein, wie er auf der Gläubigerversammlung auf Nachfrage der Kanzlei Göddecke bestätigte. „Diese Zahlungen an die insolvente Gesellschaft sind für die Anleger im Endeffekt verloren“, sagte Göddecke. Aus diesem Grunde stellte der Bund der Kapitalanleger e.V., Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg (5512 Js 114/08) wegen Untreue.

Die zweifelhafte Rolle von Insolvenzverwalter Knöpfel und des Finanzamtes sorgte bereits auf der Gläubigerversammlung am 25. März 2008 für Proteste. Der Vertreter des Finanzamtes Göttingen bestritt danach ohne Angabe von Gründen sogar das Stimmrecht der Anleger. Umgekehrt bestritten Anlegeranwälte die Berechtigung des Finanzamtes, Forderungen in dem gestellten Umfange zu haben. Auf Grund der Leitung der turbulenten Gläubigerversammlung kam es nicht nur zum Abwahlantrag gegen den Insolvenzverwalter Knöpfel, sondern auch zum Befangenheitsantrag gegen den Insolvenzrichter Ulrich Schmerbach.

Quelle: Kanzlei Göddecke | Pressestelle

Schadensersatzklage gegen Ex-Aufsichtsrat erhoben
24.04.2008
Zum Fall: Akzenta

Im Betrugsskandal bei Akzenta gerät der frühere Aufsichtsrat in Bedrängnis. Am 15.04.2008 hat die Kanzlei Dr. Klüver Dr. Klass beim Landgericht München I Zivilklage gegen den Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden der Akzenta AG eingereicht. Das Verfahren ist unter dem Aktenzeichen 28 O 6632/08 anhängig. Dem Beklagten, der von Beruf Anwalt ist, wird vorgeworfen, seine interne Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Aus der Strafakte geht hervor, dass er zu keinem Zeitpunkt ausreichend über die Vorgänge bei der Akzenta AG bzw. deren Geschäftsmodell informiert war. Er entfaltete auch keinerlei Aktivität, um dieses Informationsdefizit zu beseitigen.

Die bei Akzenta praktizierte Aufsicht war völlig ineffizient. Die Mängel im Kontrollsystem waren eklatant. Der Aufsichtsrat hat zu keinem Zeitpunkt die Frage, aus welchen Quellen die Gelder die geplanten künftigen Auszahlungen an die Kunden konkret stammen sollen, thematisiert. Gemäß Strafakte gab der Ex-Aufsichtsratchef bei seiner Vernehmung sogar zu, dass er nicht in der Lage sei, die Funktionsweise des Systems Akzenta zu erklären!

Quelle: RA Dr. Jürgen Klass

Landgericht München I verurteilt Akzenta AG und Vermittler zu Schadensersatz!
01.04.2008
Zum Fall: Akzenta

Die Kanzlei Dr. Klüver hat erneut ein sehr wichtiges Urteil gegen die Akzenta AG erstritten. Die Anlagefirma muss einer Anlegerin aus Ebersberg knapp 7.000 Euro bezahlen. Zudem wurde der Vermittler, der die Umsatzbeteiligung als lukrative Kapitalanlage empfohlen hatte, zu vollem Schadensersatz verurteilt.

Die Entscheidung wurde heute im Justizpalast in München verkündet (Aktenzeichen 28 O 21676/07). Der vorsitzende Richter der 28. Zivilkammer, die sich mit rund fünfzig Klagen gegen die Akzenta zu befassen hat, gab in der mündlichen Verhandlung zum Ausdruck, dass die Forderung insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung begründet sei. Der Klage wurde deshalb stattgegeben.

Das Schadensersatzurteil lässt geschädigte Anleger aufatmen. Irreführende Prospekte und unzureichende Beratungen brachten viele ahnungslose Kunden um ihr Geld.

Bereits im Januar hatten die Richter der 22. Zivilkammer am LG München I in mehreren Verfahren die Akzenta AG unter Hinweis auf die Sittenwidrigkeit der Verträge zur Rückerstattung der investierten Gelder verurteilt.

Quelle: RA Dr. Jürgen Klass

Securenta-Skandal geht auch im Insolvenzverfahren weiter
25.03.2008
Zum Fall: Securenta

* Hitzige Stimmung bei Gläubigerversammlung in Göttingen

* Befangenheitsantrag gegen Insolvenzrichter Ulrich Schmerbach

Göttingen/Siegburg, 25. März 2008. Stimmungsgeladen ging es im Saal A132 des Göttinger Insolvenzgerichts zu, nachdem der Insolvenzverwalter Peter Knöpfel, Hamburg, seinen Bericht über die desolate Geschäftspolitik des Managements der Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG abgegeben hatte.

Es dürfte sich bei der Securenta-Pleite um den größten Anlageskandal der Nachkriegszeit handeln. Die Gesellschaft hatte 2,4 Milliarden Euro Beteiligungskapital eingesammelt und weit mehr als 100.000 Anleger mit ihren unseriösen Finanzprodukten geködert. Fast die Hälfte des eingezahlten Geldes in Höhe von rund 900.000.000 Euro ging nach Aussage des Insolvenzverwalters in Vertriebskosten auf. Bereits seit 2004, so Knöpfel, lebte man von der Hand in den Mund. Das einzige werthaltige Unternehmen, die Gutingia Lebensversicherung AG, wurde verkauft, um die Löcher im Konzern zu stopfen.

Der Insolvenzverwalter Knöpfel musste auf direkte Frage von Rechtsanwalt Christian Thum, Ottweiler, der bereits viele Anleger erfolgreich vertreten hat, einräumen, dass er nach wie vor Gelder von Ratensparern einzieht, wenn deren Einzugsermächtigung nicht widerrufen wurde. Er war nicht bereit zu erklären, ob er die Anleger mit Nachschusspflichten überziehen wird oder nicht.

Ein Großteil der anwesenden Gläubiger war der Meinung, dass es sinnvoll sei, die Aufräumarbeiten dieses Anlagedebakels nur einem Insolvenzverwalter zu überlassen. Rechtsanwalt Hartmut Göddecke, Siegburg, beantragte die Neuwahl des Insolvenzverwalters. Zu seinem Antrag, das Insolvenzverfahren dem bereits im Parallelverfahren der Göttinger Gruppe Vermögens und Finanzholding GmbH & Co. KG a. A. eingesetzten Verwalter, Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde, Berlin, zu überlassen, verweigerte das Gericht die Mitteilung des so wörtlich „ungefähren“ Abstimmungsergebnisses.

Das hatte einen Befangenheitsantrag gegen den Insolvenzrichter Ulrich Schmerbach zur Folge, über den das Gericht noch entscheiden wird.

Gestritten wurde in der Versammlung über die Stimmrechte der Anleger, denn sowohl das Finanzamt als auch die Deutsche Bank bestritten deren Stimmrecht. Umgekehrt wurden die Stimmrechte des Finanzamtes durch einige Anlegeranwälte bestritten. Vollkommen unklar sei, wieso überhaupt Steuerforderungen entstanden sein können, wenn in erheblichen Maße Defizite produziert wurden. Eine Einigung über die Stimmrechte kam nicht zustande.

Daher wurde die Sitzung auf den 13.05.2008 vertragt.

Genehmigt wurde von der Versammlung hingegen die Immobilienveräußerungen im Paketverkauf des Insolvenzverwalters Knöpfel mit einem Wert von 37 Millionen Euro im freihändigen Verkauf, da in Zwangsversteigerungen der Einzelobjekte nur niedrigere Werte zu erzielen gewesen wären. Die Immobilien sind in sehr schlechtem Zustand und vorrangig durch Bankenrechte belastet, so dass auch hier keine großen Einnahmen für die Insolvenzmasse zu erwarten sind.

Anleger können ihre Forderungen nach wie vor zur Insolvenzmasse anmelden. Hierzu meint Rechtsanwalt Thum: „Alle getäuschten Anleger der Securenta AG sollten ihre Ansprüche unbedingt anmelden. Nur so können sie sicherstellen, dass nicht Großgläubiger sich allein aus der Insolvenzmasse bedienen, wie hoch auch immer die Quote sein mag.“

Göddecke setzt sich ebenfalls für die Anleger ein: „Die Anleger haben voll gültige Forderungen“. Er widerspricht der Ansicht des bisherigen Insolvenzverwalters Knöpfel, wonach die Forderungen der Anleger nur nachrangig seien.

Auch Rechtsanwalt Markolf Schmidt, Göttingen, ebenfalls lange Jahre in der Vertretung von Anlegern erfolgreich, ist gegen die Auffassung des Insolvenzverwalters: „Selbstverständlich können die geschädigten Anleger ihre Forderungen genauso geltend machen wie andere Gläubiger auch. Sollte der Insolvenzverwalter die Nachschusspflichten geltend machen, sollten sich die Anleger hiergegen zur Wehr setzen“.

Quelle: Kanzlei Göddecke

Germanicum-Geschäftsführer muss geprelltem Anleger Beteiligung zurückzahlen
25.03.2008
Zum Fall: MSF

- LG Bonn entscheidet als erstes Gericht gegen Michael von Waldthausen

- Treuhänder hatte nicht auf BaFin-Bedenken gegen MSF hingewiesen

Siegburg, 19. März 2008. Michael von Waldthausen, Geschäftsführer der Treuhandkommanditistin (Germanicum GmbH) der Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG, kurz: MSF, muss nach einem von der Siegburger Kanzlei Göddecke vor dem Landgericht Bonn erstrittenen Urteil einem geprellten Anleger aus Siegburg dessen Beteiligung an der MSF zurückzahlen (LG Bonn, Urteil vom 12.03.2008, Az. 2 O 161/07 n. rk.).

Der Anleger hatte sich im März 2005 über die Germanicum als Kommanditist an der im Jahr 2003 gegründeten MSF beteiligt, ohne vor Abschluss des Vertrages umfassend über etwaige Risiken aufgeklärt worden zu sein. Bereits ein halbes Jahr zuvor hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jedoch im Hinblick auf die Erlaubnispflichtigkeit des Anlagekonzepts erhebliche Bedenken geäußert und schon förmlich angedroht, die weitere Geschäftstätigkeit zu untersagen. Zwar hatte die MSF kurz zuvor ihren Emissionsprospekt überarbeitet. Doch laut der Bonner Richter seien die geänderten Risikohinweise „lediglich pauschal und theoretisch beschrieben“ worden. Dass die BaFin bereits erste Maßnahmen gegen die MSF eingeleitet hatte, wurde im Prospekt nicht beschrieben. Für das Landgericht Bonn stand fest, dass diese unvollständige Aufklärung zum Abschluss weiterer Verträge führen würde, was von Waldhausen auch klar sein musste. Aber: „Kein Anleger hätte auch nur einen Cent investiert, wenn er von der drohenden Schließung gewusst hätte“, sagte Rechtsanwalt Mathias Corzelius von der Kanzlei Göddecke.

Als Geschäftsführer der Treuhandgesellschaft hätte von Waldthausen über die regelwidrigen Umstände der Anlage aufklären und davor warnen müssen. Der Geschäftsführer, der Anleger „sehenden Auges in ein von ihnen nicht abzusehendes Risiko hineinlaufen lässt“, hafte nach Auffassung der Bonner Kammer persönlich. Andere Gerichte hatten in der Vergangenheit hier zugunsten von Waldthausens entschieden. „Wir begrüßen es sehr, dass das Landgericht Bonn der Klage stattgegeben hat und somit als erstes Gericht in Deutschland von Waldthausen persönlich haftbar macht“, so Mathias Corzelius. „Es bleibt zu hoffen, dass sich andere Gerichte nun anschließen werden.“

Nach geltendem Recht wurde Michael von Waldthausen aus den genannten Gründen nun verpflichtet, gesamtschuldnerisch haftend mit Michael Turgut, Chef der Futura Finanz, dem Anleger 2.047,50 Euro sowie Zinsen zu zahlen und ihn von sämtlichen Verpflichtungen aus dem Treuhandvertrag mit der inzwischen insolventen Germanicum freizustellen.

Quelle: Kanzlei Göddecke | Pressestelle

Anleger sollen bei Göttinger Gruppe-Insolvenz leer ausgehen
12.03.2008
Zum Fall: Securenta

Im Insolvenzverfahren der Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG, einer Gesellschaft der Göttinger Gruppe, sollen die Anleger offenbar leer ausgehen. Nach Angaben der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei KWAG aus Bremen und Hamburg, steht der Insolvenzverwalter Peter Knöpfel auf dem Standpunkt, dass alle Anleger, die sich an der Göttinger Gruppe/Securenta AG beziehungsweise an den Tochtergesellschaften beteiligt haben, keine Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden können. KWAG-Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens: „Er begründet das damit, dass der Anleger bei der Göttinger Gruppe wie ein ‚normaler’ Geldgeber zu behandeln sei, der in einer Unternehmenskrise eben auf seine Einlage verzichten müsse.“ Nach Ahrens Ansicht schlicht und ergreifend ein Skandal: „Es kann nicht sein, dass insolvenz-rechtliche, gläubigerschützende Vorschriften zu Lasten der Anleger ausgelegt werden.“ Letztlich seien alle Anleger tatsächlich Gläubiger der Securenta AG beziehungsweise der Göttinger Gruppe und könnten deshalb Schadenersatzansprüche wegen unrichtiger Aufklärung über das Anlageprodukt verlangen.

Der Insolvenzverwalter führt laut Ahrens die Rechtssprechung zum sogenannten „Eigenkapital ersetzenden Darlehen“ ins Feld. Das sind Finanzspritzen, die ein Gesellschafter seinem eigenen oder einem anderen mit ihm verbundenen Unternehmen gewährt, um es in der Krise zu stützen. Es handle sich dabei aber um einen echten unternehmerischen Vorgang, „der mit dem eigentlichen Geldanlageprodukt bei der Göttinger Gruppe/Securenta AG nun überhaupt nichts zu tun hat“.

Für Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, dessen Kanzlei mehrere Hundert Anleger der Göttinger Gruppe vertritt, werden dabei „Äpfel mit Birnen“ verglichen: „Es dürfte sich hier möglicherweise um eine eklatante Gesetzeslücke handeln, da die Anleger der Göttinger Gruppe zwar formal juristisch vergleichbar sind mit sogenannten ‚partiarischen Darlehensgebern’, gleichwohl die Anwendung dieser Rechtssprechung dazu führen würde, dass man die Anleger ein zweites Mal im Regen stehen lässt.“

Anleger der Göttinger Gruppe würden quasi gleichgestellt mit Gesellschaftern, die in einer Krise in ihr Unternehmen Geld pumpen. Sie würden behandelt, wie ein Mitunternehmer, der über die Geschicke der Gesellschaft mitbestimmen kann, wie ein ganz normaler Gesellschafter, der unter Umständen in Kauf nehmen muss, dass sein Kapital letztlich für die Gläubigerbefriedigung drauf geht. Rechtsanwalt Ahrens: „Diese Situation ist aber in keiner Weise mit der von Anlegern vergleichbar. Hier ist es Sache der Auslegung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des Insolvenzverfahrens, dem Anleger, wenn auch nur quotal, Befriedigung zu verschaffen.“

Unabhängig von der rechtlich schwierigen Frage, ob die Auffassung des Insolvenzverwalters richtig ist, bleibe festzustellen, dass die Anleger der Göttinger Gruppe wieder Mal mit juristischen Spitzfindigkeiten aufs Glatteis geführt werden sollen. Tatsächlich habe keiner der Anleger in irgendeiner Weise beabsichtigt, Mitunternehmer der Göttinger Gruppe oder der Securenta AG zu werden: „Im Gegenteil - die Anleger wollten einfach ihr Geld anlegen, das aufgrund der blumigen Versprechungen der Securenta-Initiatoren und der für sie tätig gewordenen Vermittler nicht nur als absolut sicher dargestellt wurde, sondern vor allem als ein extrem renditeträchtiges Anlagegeschäft.“ In der Vergangenheit habe sich in einer Vielzahl von Fällen gezeigt, dass diese Versprechungen im Nachhinein nichts als Verkäufergerede gewesen sind. KWAG-Rechtsanwalt Ahrens: „Die Dummen sind wieder mal die Anleger, die Initiatoren der Anlage haben profitiert.“

Alle Anleger, die sich mit der Auskunft des Insolvenzverwalters nicht zufrieden geben wollen, sollten prüfen, ob eine Feststellungsklage auf Eintragung ihrer Forderung in der Insolvenztabelle möglich ist. Darüber hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit, den Vermittler der Kapitalanlage in Anspruch zu nehmen. Hierbei sei jedoch zu beachten, dass eine kurze Verjährung von drei Jahren, gerechnet ab Kenntnis des Anlegers von Schaden und Person des Schädigers, berücksichtigt werden muss.

jha/kg 12. 3. 2008

Quelle: Sabine Berekoven | Borgmeier PR

Übernahmeangebot nach Modifikation diskussionswürdig
12.03.2008
Zum Fall: VIP

Der Kanzlei KWAG Rechtsanwälte in Bremen liegt eine schriftliche Bestätigung der bevollmächtigten Rechtsanwälte der Abadi Gruppe vor, aus der sich ergibt, dass das Kaufangebot von Abadi bezüglich. der VIP Anteile nicht zwingend eine Übertragung der Schadenersatzansprüche der Anleger gegen die beteiligten Banken und Fondsinitiatoren bedingt. Nach dieser auf Veranlassung von KWAG Rechtsanwälte verfassten schriftlichen Erläuterung des Übernahmeangebotes ergibt sich nun für alle Anleger des VIP Medienfonds 4 die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ihre Anteile an dem Fonds gemäß des vorliegenden schriftlichen Angebots an die Abadi Gruppe zu veräußern und gleichzeitig ihre Schadenersatzansprüche zu behalten. KWAG-Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen: „Mit dieser Klarstellung wird das Angebot der Abadi Gruppe insbesondere für Anleger, die nicht rechtsschutzversichert sind, und für die, die aufgrund der Steuernachforderungen Liquiditätsbedarf haben, durchaus interessant.“ RA Gieschen weiter: „Wir diskutieren zur Zeit mit den Bevollmächtigten der Abadi Gruppe die rechtlichen Konstellationen, die eingehalten werden müssen, damit die Schadenersatzansprüche bei den Anlegern verbleiben, gleichzeitig aber der Gesellschaftsanteil auf die Abadi Gruppe gegen entsprechende Zahlung übertragen werden kann. Wir sind zuversichtlich, hier kurzfristig eine Lösung anbieten zu können, mit denen der Anleger auf der einen Seite jetzt Liquidität in die Hand bekommt und gleichzeitig nicht auf seine Schadenersatzansprüche verzichten muss.“

Bevor Anleger das Abadi Angebot durch die vorbereitete schriftliche Erklärung annehmen, sollten sie dringend Rechtsrat einholen, da mit einer unbedingten Unterzeichnung des Angebotes in der jetzigen Form durchaus nach wie vor der Verlust der Schadenersatzansprüche droht beziehungsweise deren Durchsetzung erheblich erschwert werden kann. Dazu RA Gieschen weiter: „Wir haben von Anfang an gesagt, dass das Positive an dem Angebot ist, dass nunmehr erstmals auch von dritter Seite die wirtschaftlichen Zahlen des Fonds und insbesondere die Höhe der Schlusszahlung im Jahre 2014 realistisch dargestellt werden. Ob das Angebot wirtschaftlich sinnvoll ist, muss jeder Anleger für sich selbst entscheiden. Vor dem Hintergrund, dass die Anleger nunmehr ihre Schadenersatzansprüche behalten und noch durchsetzen können, ist es aber zumindest ein diskussionswürdiges Angebot, das man nicht einfach vom Tisch wischen kann.“

KWAG Rechtsanwälte vertreten inzwischen annährend 1000 Anleger der VIP Fonds 3 und 4 und haben bereits zahlreiche Klagen gegen die Commerzbank und die HypoVereinsbank erstinstanzlich gewonnen. Einige dieser Urteile sind inzwischen rechtskräftig.

Quelle: Sabine Berekoven | Borgmeier PR

Anleger erhalten Geld zurück.
30.01.2008
Zum Fall: Akzenta

Das Neubeurer Finanzunternehmen Akzenta AG muss zahlreichen klagenden Anlegern ihr Geld zurück bezahlen. Dies entschied jetzt das Landgericht München I.

Neubeuern / Region. In insgesamt 17 Verfahren gegen die Akzenta AG gab die 22. Zivilkammer den Klägerparteien Recht. Das Neubeurer Unternehmen muss, so urteilten die Richter, den Käufern einer so genannten Umsatzbeteiligung ihr Geld zurück bezahlen. Vor allem weil die Höhe dieser Umsatzbeteiligungen nicht nachvollziehbar war, sei kein Kaufvertrag und damit kein Rechtsgeschäft zustande gekommen, so das Gericht.

Die Akzenta hatte bis Mitte 2006 zigtausenden Anlegern solche Umsatzbeteiligungen verkauft und ihnen Renditen von bis zu 1.000 Prozent innerhalb von sieben Jahren versprochen. Dann machte die Staatsanwaltschaft dem ein Ende, beschlagnahmte Geld- und Sachwerte in Höhe von rund 100 Millionen Euro. Drei ehemalige Vorstände des Unternehmens sitzen seitdem in Untersuchungshaft, ihnen wird wegen Betrugs der Prozess gemacht.

Der Rosenheimer Rechtsanwalt Rudolf Appl, der mehrere geprellte Anleger vertritt, rechnet damit, dass die jetzigen Urteile im Zivilprozess auch eine „enorme Schubwirkung auf das Strafverfahren” haben und zudem weitere Zivilklagen nach sich ziehen werden. „Das war nur die Spitze des Eisbergs”, so Appl gegenüber unserer Zeitung.

Auch der Priener Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass junior, der ebenfalls viele Geschädigte vertritt, sprach nach den Urteilen der 22. Zivilkammer von einem „Quantensprung” und rechnet mit einer weiteren Klagewelle.

Allerdings sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. Die Akzenta AG hat angekündigt, Berufung einzulegen. Dann geht es vor dem Oberlandesgericht weiter.

Quelle: Eike Schlüter

Ein guter Tag für Deutschlands Anleger: Akzenta AG verliert Prozeß und muß zahlen!
24.01.2008
Zum Fall: Akzenta

München - Das Landgericht München I hat die Ansprüche geprellter Anleger im Fall Akzenta gestärkt. Käufer einer sogenannten Umsatzbeteiligung erhalten ihr Geld zurück, wenn sie in den abgeschlossenen Verträgen über die Einzelheiten der Geldanlage im Dunkeln gelassen wurden (Urteil des LG München I vom 24. Januar 2008, Aktenzeichen: 22 O 18295/07).
Urteil: Akzenta AG verliert und muß Anleger voll entschädigen
Damit gaben die Richter einem Kunden Recht, der für sich und seine beiden Kinder das Recht an einer Beteiligung am Umsatz der Akzenta AG erworben hatte. Die Akzenta AG wurde verurteilt, die investierten EUR 52.092,40 an die Klagepartei zurückzuzahlen.
Die Kanzlei Dr. Klüver Dr. Klass, die die betroffenen Anleger vor Gericht vertrat und noch zahlreiche weitere Mandanten gegen die Akzenta AG vertritt, misst dem Urteil grundsätzliche Bedeutung bei. Aufgrund der Vielzahl beim Landgericht München I anhängiger Verfahren dürfte die Entscheidung Signalwirkung haben.

Verbraucherschützer werfen der Akzenta AG seit langem vor, daß es in den Verträgen und Prospekten, die den Anlegern übergeben wurden, nur so von Fehlern und undurchsichtigen Berechnungen wimmelt. Hierfür muss die Akzenta nun gerade stehen.

Auch in den Akzenta-Verfahren 22 O 17433/07 und 22 O 17434/07 hat das Landgericht München I heute den Klagen, die von RA Dr. Klass eingereicht worden sind, stattgegeben.

Quelle: RA Dr. Jürgen Klass

Falsche Werbung im Fall Akzenta
21.01.2008
Zum Fall: Akzenta

In den letzten Tagen erhielten viele Akzenta-Kunden unaufgefordert Post einer Anwaltskanzlei aus Bremen. Es handelt sich dabei um eine groß angelegte (und geschickt getarnte) Werbeaktion, die allein dem Zweck dient, neue Mandanten zu gewinnen. Die norddeutschen Anwälte haben sich die Kundenadressen aus der Strafakte kopiert (die Staatsanwaltschaft hat die gesamte Akte auf eine DVD gebrannt und verschickt diese an diejenigen Anwälte, die Akteneinsicht beantragt haben). Sodann wurden mittels eines computergestützten Serienbriefes alle Kunden angeschrieben.

Es wird empfohlen, das Anschreiben nicht weiter zu beachten. Die Kanzlei aus Bremen war bislang nicht als Anlaufstelle für geschädigte Akzenta-Anleger bekannt.


Quelle: RA Dr. Jürgen Klass

FUTURA FINANZ zu Schadensersatz verurteilt
02.01.2008
Zum Fall: Frankonia

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 28.11.2007 (AZ.: III ZR 214/06) die Nichtzulassungsbeschwerde der FUTURA FINANZ gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 27.07.2007 (7 U 43/06) zurückgewiesen. Damit ist die Futura Finanz einer Anlegerin an der FRANKONIA SACHWERT AG rechtskräftig zum Schadensersatz verurteilt worden. Die FUTURA FINANZ AG hat Anleger als atypisch stille Gesellschafter geworben. Die FUTURA FINANZ AG ist zwischenzeitlich in die FUTURA FINANZ Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG umgewandelt worden. Sie wird vom Geschäftsführer der Futura Finanz Verwaltungs-GmbH, Herrn Michael Turgut, vertreten.

Rechtsanwalt Oliver Renner von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich  Breucker hat für eine Anlegerin der FRANKONIA SACHWERT AG gegen die FUTURA FINANZ Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung erfolgreich erstritten. Nach dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 28.02.2006 (AZ.: 5 O 90/05) wurde der Klägerin von den Vermittlern der FUTURA FINANZ die Beteiligungen an der FRANKONIA SACHWERT AG als sichere Kapitalanlagen vorgestellt. Die Vermittler beriefen sich hierbei im Rahmen der Beweisaufnahme auf entsprechende Schulungen der FUTURA FINANZ. Bei diesen sei von einem Totalverlust- oder gar Nachschussrisiko keine Rede gewesen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit seinem am 27.07.2006 verkündeten Urteil die Berufung der FUTURA FINANZ zurückgewiesen (AZ.: 7 U 43/06). Die Anlegerin wünschte keine risikobehaftete Geldanlage, so das Oberlandesgericht Stuttgart. Da der Klägerin aber von den Außendienstmitarbeitern der FUTURA FINANZ die Beteiligungen an der FRANKONIA SACHWERT AG als sichere Kapitalanlagen vorgestellt worden sind, ohne objektive Informationen über deren Bonität zu verfügen, haftet hierfür die FUTURA FINANZ auf Schadensersatz.

Die Anlegerin muss sich kein Mitverschulden entgegenhalten lassen. Sie durfte sich auf die Erfahrungen und Risikobewertungen des Vermittlers verlassen. Dass in den Prospekten und den Zeichnungsscheinen der FRANKONIA anders lautende Hinweise enthalten waren kann nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart dahinstehen. Vielmehr durfte die Klägerin darauf vertrauen, dass sich in dem schriftlichen Vertragswerk keine Klauseln befinden, die zu den Auskünften der Vermittler der FUTURA FINANZ in diametralem Gegensatz stehen. Das OLG Stuttgart folgt dem ebenfalls von Rechtsanwalt Renner erstrittenen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28.06.2006 (AZ.: 7 U 225/05). Danach reicht die bloße Übergabe von Informationsmaterial mit Risikoangaben nicht aus, wenn der Vermittler hiervon abweichende Angaben gegenüber dem Anlageinteressenten macht. Ansonsten würde Sinn und Zweck des Beratungsgesprächs ad absurdum geführt.

Diese Rechtsprechung wurde zwischenzeitlich auch höchstrichterlich bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 12.07.2007 (AZ.: III ZR 83/06) entschieden, dass der Umstand, dass ein Beteiligungsprospekt Chancen und Risiken einer Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, keinen Freibrief für den Vermittler bedeutet, Risiken abweichend davon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert.

Die FUTURA FINANZ hat gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat diese Beschwerde mit Beschluss vom 28.11.2007 zurückgewiesen. Insbesondere teilt der Bundesgerichtshof die Auffassung, dass die Erklärungen der bei den Verhandlungen mit der Anlegerin tätig gewordenen nebenberuflichen Handelsvertreter der FUTURA FINANZ zuzurechnen sind. Die FUTURA FINANZ war nach Auffassung des Bundesgerichtshofs dasjenige Mitglied der "FUTURA FINANZ" – Unternehmensgruppe, das mit der in Frage stehenden Gesellschaftsbeteiligung an der Frankonia Aktiengesellschaft befasst war.

Die FUTURA FINANZ muss an die Anlegerin € 16.192,50 bezahlen. Die künftigen Rateneinlagen an die FRANKONIA muss nun die FUTURA FINANZ für die Klägerin übernehmen.

Quelle: Wüterich Breucker Rechtsanwälte

Neuer Beschluss des OLG München im Fall Akzenta
28.11.2007
Zum Fall: Akzenta

Mit Beschluß vom 14.11.2007 hat das Oberlandesgericht München wegen einer Schadensersatzforderung in Höhe von über 12.000 EUR den dinglichen Arrest in das Vermögen der Akzenta angeordnet (Az. 7 W 2667/07). Unser Antrag hatte somit Erfolg. Begründung des OLG: Das derzeitige Verhalten der Akzenta rechtfertigt die ernsthafte Befürchtung einer Wiederholung vertragswidriger und betrügerischer Maßnahmen.

Der 7. Senat des OLG wies mit dieser Entscheidung zugleich die 35. Zivilkammer des LG München I in ihre Schranken. Denn die dort zuständige Richterin meinte, dass die Vollstreckung der Schadensersatzforderung in das Vermögen der Akzenta nicht gefährdet sei.

Fazit: Der Fall Akzenta zeigt, dass man bis zuletzt um sein Recht kämpfen muß. Leider besteht die Gefahr, dass man auf Richter trifft, die sich mit der Akzenta-Problematik nur oberflächlich befassen bzw. mit Anlegerschutz nicht viel am Hut haben.

Angesichts der aktuellen Entwicklung bleibe ich bei meiner generellen Empfehlung für Anleger, die in eine „Umsatzbeteiligung“ investiert haben, die Vertragskündigung auszusprechen und sich umgehend gerichtlicher Hilfe zu bedienen.

Quelle: RA Dr. Jürgen Klass

Neuigkeiten im Fall Akzenta
31.10.2007
Zum Fall: Akzenta

1. Im Strafprozess gegen die vier ehemaligen Manager der Akzenta AG hat vor kurzem ein Sachverständiger Fehler in dem Gutachten eingeräumt, auf das die Staatsanwaltschaft ihre Vorwürfe stützt. Oberstaatsanwalt Dr. Rüdiger Hödl teilte sodann mit, dass der Gutachter Teile des Geldflusses an die drei GmbHs doppelt berechnet habe. «Die Summen werden sich ändern, es wird aber zu keinen erheblichen Korrekturen kommen», so Hödl. Zu den Fehlern sei es aber «nur aufgrund einer unzulässigen Buchführung seitens der Akzenta gekommen», erklärte der Oberstaatsanwalt. Doch an den «Vorwürfen in der Sache» ändere das nichts.

Neben dem Wirtschaftsprüfer kamen zuletzt Polizeibeamte und weitere Zeugen zu Wort. Der Strafprozess wird heute Vormittag in München fortgesetzt.

2. Was das parallel laufende Strafverfahren gegen den neuen 31-jährigen Firmenchef der Akzenta AG betrifft (Ramos de la Rosa), stehen die Vorwürfe - Verdacht der Geldwäsche und des Bankrotts im Sinne des Paragraphen 283 im Strafgesetzbuch - weiter im Raum. «Die Ermittlungen laufen», so Herr Hödl.

3. Die Akzenta AG und die hinter ihr stehende "Aktionsgemeinschaft Akzenta" gehen derzeit massiv die VR Bank Rosenheim-Chiemsee eG an. Es handelt sich dabei um eine der ehemaligen Hausbanken der Akzenta. Es geht um Schadensersatz, u. a. wegen Verletzung des Bankgeheimnisses.

Mein Kommentar dazu: Das Ganze dürfte ausgehen wie das Hornberger Schießen. Die Akzenta wäre besser beraten, ihre ehemaligen Vorstände und deren Komplizen in die Haftung zu nehmen. Denn es waren die Herren Chmiel und Braun, die sich selbst immense Summen überwiesen haben. Sie waren auch dafür verantwortlich, daß es erhebliche
Geldflüsse abseits der Buchhaltung gab und die Ausschüttungen an die Kunden willkürlich erfolgten. Dieser Sachverhalt steht fest, auch wenn die Akzenta-Anwälte jetzt über falsche Zahlen meckern und alles daran setzen, dem ihnen lästigen Gerichtsgutachter Herrn Schacht einen Maulkorb zu verpassen.

4. In Kürze werde ich die ersten Verhandlungstermine in Sachen Akzenta wahrnehmen. Die von mir und meinem Kanzleikollegen RA Fritz erstellten Klageschriften liegen auf den Tischen verschiedener Zivilrichter im Justizpalast in München. Es ist nicht auszuschließen, daß die Richter unterschiedlich an die Fälle herangehen (zB was die Beweisaufnahme angeht) und zunächst differierende Auffassungen über die Bewertung der privatrechtlichen Verantwortlichkeit der Beklagten vertreten. Immerhin sind jetzt sechs verschiedene Kammern involviert (einer Zivilkammer gehören ein Vorsitzender Richter am Landgericht und mindestens zwei weitere Berufsrichter an).

Letztlich ist meine Hoffnung nach wie vor ungetrübt, daß am Ende eine Verurteilung zu Schadensersatz erfolgt. Allerdings ist damit zu rechnen, daß die Beklagtenseite alle Rechtsmittel ausschöpfen wird

Quelle: RA Dr. Jürgen Klass

LG Karlsruhe bestätigt Schadensersatz
09.10.2007
Zum Fall: Akzenta

Das Landgericht Karlsruhe hat im Betrugsfall Akzenta die Schadensersatzansprüche eines Kleinanlegers bestätigt. Konkret hat das Landgericht die Berufung eines Anlagevermittlers abgeschmettert, der in erster Instanz zu Schadensersatz verurteilt worden ist.


Das Amtsgericht hat in erster Instanz in den Entscheidungsgründen unter anderem ausgeführt:


"Die in den ersten Jahren geringen Ausschüttungen finanzieren sich ausschließlich durch Einzahlungen von Neukunden, die ihrerseits unter dem Versprechen späterer hoher Ausschüttungen Gelder für spätere Umsatzbeteiligungen einzahlen. Dies ist von Konzeption und Anlage nichts anderes als ein nach dem Schneeballsystem organisierter Schenkkreis. Auszahlungen sind d
anach nur dann und solange möglich, als durch vertragliche Neuabschlüsse Einzahlungen von Neukunden erfolgen, mit denen sodann Zahlungen an diejenigen Vertragspartner erfolgen, die bereits früher entsprechende Verträge abgeschlossen haben. Über andere Einnahmequellen verfügt die Fa. Akzenta nicht." ... "Ein solcher Vertrag ist sittenwidrig (§ 138 BGB)."


Das Landgericht Karlsruhe merkte in zweiter Instanz ergänzend an, daß der Vermittler rechtzeitig auf kritische Berichte in der Zeitschrift Finanztest und darauf hätte hinweisen müssen, daß er selbst nicht überprüft hat, womit tatsächlich die Akzenta ihre Umsätze erzielt und woher die versprochenen Renditen kommen sollen.


Durch diese überragend wichtige Entscheidung wurden die Rechte der Akzenta-Anleger deutlich gestärkt. Es wird allen Akzenta-Kunden empfohlen, zusätzlich die Anlagevermittler in die Haftung zu nehmen und Schadensersatz zu verlangen. Auf die Verjährung ist zu achten.



Die Entscheidung des LG Karlsruhe datiert vom 29.08.2007 und trägt das Aktenzeichen 1 S 43/07.


Quelle: RA Dr. Jürgen Klass

Schwere Niederlage für die Angeklagten
08.10.2007
Zum Fall: Akzenta

Im Strafverfahren gegen die vier ehemaligen Führungskräfte der Akzenta traf das Landgericht München eine richtungsweisende Entscheidung: Die von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachter sind nach Auffassung der Richter nicht befangen. Die umfangreichen Befangenheitsanträge der Angeklagten wurden damit abgeschmettert.


Wie geht es im Betrugsprozeß weiter?
Das Verfahren wird in München am 04.10.2007 fortgesetzt. Dann kommen endlich die Wirtschaftsprüfer zu Wort. Deren Auswertungen und Erkenntnisse werden mit Spannung erwartet.

Quelle: RA Dr. Jürgen Klass


Aktivitäten im Fall Akzenta
08.10.2007
Zum Fall: Akzenta

Die Luft für die früheren Akzenta-Bosse wird immer dünner. Am 04.10.2007 hat ein Mitarbeiter unserer Kanzlei die Gerichtsverhandlung in München besucht und die Aussagen des Gerichtsgutachters protokolliert. Der Sachverständige präsentierte dem Gericht die Ergebnisse seiner monatelangen Auswertungen und Prüfungen. Hier einige Feststellungen, die die Mienen der Angeklagten versteinern ließen:


Der Gutachter, Herr Schacht von Rödl & Partner, begann seine Aussage zunächst mit einigen allgemeinen Ausführungen über die Gesellschaftsstruktur und das Geschäftsmodell der Akzenta AG (im folgenden mit „A“ abgekürzt). Er machte dabei deutlich, dass die im Rahmen des Gutachtens vorgenommenen Auswertungen der Finanzströme aus dem Zeitraum zwischen 1. Januar 2002 bis etwa Mai 2006 nicht auf Grund der Daten der Finanzbuchhaltung der A durchgeführt werden konnten. Grund: Die Buchhaltung der A sei "in unüblicher Weise" geführt worden und es habe Finanzströme außerhalb der Buchhaltung der A gegeben. In Anbetracht dessen wurden gutachterlicherseits mittels Datenanalyse alle Finanzströme auf den Konten der A aufwendig analysiert und bewertet.


Der Gutachter machte weiterhin deutlich, dass die von der A kommunizierten Begriffe wie "Umsätze", "Ausschüttung" oder "Provisionen" nicht in einem betriebswirtschaftlichen Sinnzusammenhang zu verstehen sind, sondern die Vorstellungen der A wiedergeben, was zu teils kuriosen Ergebnissen führt:


So verstand die A unter "Umsätzen" nicht die Netto-Einnahmen, sondern vielmehr "sämtliche Einnahmen" des Unternehmens. Und diese wiederum mussten nach Maßgabe der A zu 72 % an die Vertragsinhaber ausgeschüttet werden.


Danach folgte eine Erläuterung des ausgeklügelten Provisionsmodells der A für sog. Aktivpartner. Es gibt hierbei eine Vielzahl von Provisionsarten und Partner-Hierarchien (z.B. Sofort-Provision, Basis-Umsatzbeteiligung, 20-Stufen-Provision für Aktivpartner, Orga-Umsatzbeteiligung, Differenzprovision, Premium-Partner, Platinum-Partner). Interessant ist, dass das Provisions-Modell z.B. durch die sog. Differenz-Provision so angelegt ist, dass immer neue Kunden in das System gebracht werden sollen: So ist es etwa für einen Aktiv-Partner auf Stufe 10 günstiger, 10 neue Kunden auf Stufe 1 zu werben, als 5 "ältere" Kunden auf Stufe 5. Die Stufen steigen hierbei mit den vom Partner erzielten Umsätzen.


Anschließend erfolgte eine Analyse der von A geführten Verträge sowie der Ausschüttungen an die Kunden. Insgesamt führte die Akzenta Vertragsnummern von 100.000 bis 475.066, was einer Gesamtzahl von etwa 375.000 Verträgen entspricht. Davon waren lediglich ca. 73.000 Verträge etwa 38.000 "echten" Kunden zuzuordnen. Die restlichen 300.000 Verträge waren entweder virtuelle Scheinverträge, sog. Selbstzahler oder erloschen. Zu den Ausschüttungen wurde angemerkt, dass die Verträge in willkürlicher Art und Weise bedient wurden. So wurden Verträge ohne ersichtliche Gründe auf eine höhere Ebene gebucht (was mit höheren Ausschüttungen verbunden war), ebenso wurden Verträge "in Ungnade gefallener" Geschäftspartner auch degradiert. In den Genuss von Förderungen kam ein abgrenzbarer Personenkreis von etwa 80 Personen. Insgesamt am Besten bedient wurden die Verträge mit den niedrigsten Nummern, die überwiegend den Akzenta-Vorständen, Aufsichtsräten oder anderen Verwandten und Bekannten oder deren Firmen gehörten.


Eine regelrechte Ohrfeige für die A waren jedoch die Ausführungen des Gutachters über die Wertschöpfung im Unternehmen. So bestand zunächst ein eklatantes Missverhältnis zwischen den Einnahmen aus Umsatzbeteiligungen (ca. 30 Mio. Euro) und den Einnahmen aus den in den Flyern genannten Tätigkeiten der A wie z.B. den Erlösen aus Produktvermittlungen, Vermarktung von Genussrechten, Mieten, Unternehmensbeteiligungen, Einnahmen aus Softwareentwicklung und Ähnlichem.


- Den größten Posten machten hierbei Einnahmen aus Dividenden, Zinsen und Unternehmensbeteiligungen aus, die sich auf etwa 1 Mio. Euro im Zeitraum zwischen 2002 und 2006 beliefen.


- Erschreckend ist jedoch, dass nur insgesamt 70.000 Euro aus Produktvermittlungen oder Ähnlichem erwirtschaftet wurden, welche das eigentliche Hauptgeschäftsfeld der A darstellen sollten. Hinzu kommt, dass ca. ein Drittel dieser Erlöse keinem Rechtsgeschäft zugeordnet werden konnten und in weiteren 10 Prozent keine Unterlagen mehr auffindbar waren. Daneben fanden die Gutachter keine Anhaltspunkte für eine bestehende Händler- oder Vertriebsstruktur auf diesem Geschäftsfeld.


- Es wurden außerdem keine Erlöse aus Beteiligungen an Tochterunternehmen erwirtschaftet.


- Ebenfalls ergebnislos blieben die Bemühungen der A auf dem Geschäftsfeld "Softwareentwicklung".


- Mieteinnahmen wurden in einer Höhe von ca. 6.000 Euro lediglich aus der Vermietung der Hausmeisterwohnung in der Konzernzentrale erzielt.


Auch die weiteren geschäftlichen Bemühungen der A beurteilte der Gutachter als "unglücklich". Beispielhaft wurde etwa der Kauf von etwa 1000 sog. Internet-Terminals genannt, die in den Filialen der Fast-Food Kette "Burger King" aufgestellt werden sollten, wozu es jedoch nie kam. Aus dem Anschaffungswert der Geräte von ca. 900.000 Euro wurde nun ein Buchwert von ca. 100.000 Euro. Die Geräte selbst vermodern in einer Lagerhalle.


Abschließend führte der Gutachter an einigen Beispielen aus, welche Renditen die Akzenta hätte erzielen müssen, um die abgeschlossenen Verträge letztlich korrekt bedienen zu können. Am Beispiel der Duplex-Umsatzbeteiligung sieht die Berechnung wie Folgt aus: Der Kunde bezahlt einen Betrag von 2500 Euro ein. Davon bleiben nach Ausschüttung des von der A selbst bestimmten Prozentsatzes von 72% sowie nach Abzug der Kosten für die Verwaltung (etwa 10 %) noch etwa 400 Euro für Investitionen übrig. Demgegenüber stehen Ansprüche des Kunden auf Rückzahlung von 25.000 Euro innerhalb von 9 Jahren sowie weitere Ansprüche der Vermittler in einer Größenordnung von 5000 Euro, so dass sich insgesamt ein Anspruch gegen die A in Höhe von ca. 30.000 Euro ergibt, der in 9 Jahren erfüllt werden muss. Hieraus ergibt sich, dass die A mit den 400 Euro eine jährliche Rendite zwischen mindestens 30 und 50 Prozent nach Steuern erwirtschaften muss, um die Ansprüche erfüllen zu können.


In anderen Modellen errechneten die Gutachter gar notwendige jährliche Renditen über 60% - eine Größenordnung, die nach Ansicht der Gutachter niemals auf dem Kapitalmarkt zu erzielen ist.


Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Akzenta kaum eine wirtschaftliche Wertschöpfung in den von ihr genannten Geschäftsfeldern erzielte. Vielmehr wurden Einnahmen nahezu ausschließlich aus der Vermarktung von Umsatzbeteiligungen erzielt. Die Verträge wurden im Rahmen der Ausschüttungen von der Akzenta nicht gleichmäßig bedient, es gab Eingriffe in den Verteilerschlüssel. Die Akzenta hätte mit dem ihr zur Verfügung stehenden Kapital astronomische Renditen erwirtschaften müssen, um ihre Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen zu können.


Quelle: RA Dr. Jürgen Klass

Insolvenzverdacht: Akzenta AG vor dem Aus?
03.08.2007
Zum Fall: Akzenta

Den zigtausend Anlegern, die ihr Erspartes der Akzenta AG anvertraut hatten, droht neues Ungemach.


Die Süddeutsche Zeitung und das Oberbayerische Volksblatt berichten in den heutigen Ausgaben von einer zweiten Großrazzia auf dem Neubeurer Firmengelände der Akzenta AG. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft München durchsuchten gestern Vormittag Kriminalbeamte, Staatsanwälte und Steuerfahnder diverse Geschäfts- und Privatgebäude mit Akzenta-Bezug. «Konkret besteht der Verdacht der Geldwäsche und des Bankrotts im Sinn des Paragraphen 283 im Strafgesetzbuch», so die Kripo. Insbesondere sei die Neubeurer Aktiengesellschaft, so der Vorwurf der Ermittler, überschuldet und zahlungsunfähig.


Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass hatte bereits im Juni des letzten Jahres Strafantrag gegen die Verantwortlichen der Akzenta AG erstattet und auf Missstände hingewiesen. Sollten sich die jetzigen Vorwürfe bestätigen, käme der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung hinzu. Gemäß § 92 Aktiengesetz hat der Vorstand, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig wird, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Wird dies nicht beachtet, drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe (§ 401 Aktiengesetz).


Die jetzt zu Tage tretende klamme Kassenlage der Akzenta AG lässt bei den Kunden die Alarmsirenen aufheulen. Im Falle des Insolvenzeintritts wird die Situation für viele Anleger nicht gerade einfacher: Wird ein Insolvenzverwalter Gelder von Anlegern verlangen? Was passiert mit den Kunden, die noch keine dinglichen Arreste beim Zivilgericht erwirkt haben? Werden Manager und Vertriebe verklagt?


Eine Insolvenz wäre aus Sicht der vielen Anleger, die bislang abgewartet haben bzw. sich von dem dubiosen, Akzenta-gesteuerten Anlegerhilfe-Verein beeinflussen ließen (vor diesem wurde mehrfach gewarnt), der Super-Gau.


Was für die einen Anleger, die bislang noch nichts gegen die Akzenta unternommen haben, ein sehr bitterer Wermutstropfen ist, könnte sich indes für die Anleger, die Arrestbeschlüsse des Amtsgerichts Rosenheim bzw. des Landgerichts Traunstein in ihren Händen haben, als ein kleiner Glücksfall erweisen. Bekanntlich kann nur mit einem Vollstreckungstitel auf die Vermögensgegenstände, die von der Staatsanwaltschaft sichergestellt worden sind, zurückgegriffen werden.


Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass bleibt angesichts der aktuellen Entwicklung bei seiner generellen Empfehlung für Anleger, deren Umsatzbeteiligungen noch „im Feuer“ stehen, die Vertragskündigung auszusprechen und sich umgehend gerichtlicher Hilfe zu bedienen.

Quelle: RA Dr. Jürgen Klass

Millionen in der dubiosen Geldmaschine
11.07.2007
Zum Fall: Akzenta

Immer noch glauben Tausende an die Akzenta AG. Sie bewirbt ihr komplexes Finanzsystem mit dauerhaften Geschäftsbeziehungen und beständigem Wachstum - obwohl sich die Verantwortlichen des raffinierten Geldsystems jetzt in einem Großprozess verantworten müssen.


Hamburg - Die Firma gibt nicht auf. "Alle Seiten gewinnen", verkündet die Akzenta AG verheißungsvoll auf ihrer Internet-Seite und verspricht unverdrossen "dauerhafte Geschäftsbeziehungen, mehr Erfolg, beständiges Wachstum" für alle. Dabei müssen in dieser Woche vier Topmanager der Akzenta um ihre Freiheit fürchten. Heute beginnt der Prozess vor dem Landgericht München II, die Angeklagten sollen im großen Stil – gewerbsmäßig und als Bande – viele tausend Kunden in ganz Deutschland betrogen haben.


Die vier Angeklagten, so die Staatsanwälte nach Informationen des SPIEGEL, hätten ein komplexes Finanzsystem geschaffen und darin Millionen verschwinden lassen. Laut Anklage ein Pyramidensystem, das nicht funktionieren konnte und kaum zu durchschauen ist. "Ich habe auch zwei Jahre gebraucht, um das System zu verstehen", bekannte sogar ein führender Akzenta-Mann im vergangenen Jahr.


Bei der dubiosen Geldmaschine geht es um eine "Umsatzbeteiligung". Unter anderem auf folgende Art: Wenn ein Akzenta-Kunde bei Geschäftspartnern etwa ein Auto oder eine Heizungsanlage einkauft, führen die Geschäftspartner eine Provision an die Akzenta AG ab, die aus diesem Topf den Kunden über Jahre einen Großteil des Kaufpreises angeblich zurückerstatten will. Von diesem Geldkreislauf sollen laut den Firmenmanagern alle Beteiligten profitieren – laut Staatsanwaltschaft aber profitierten unerlaubterweise vor allem die Angeklagten.


Hälfte der Summe abgezweigt


Mehr als die Hälfte der Summe, die in gut sechs Jahren ausgeschüttet worden sei, sollen die Angeklagten über Unterfirmen für sich selbst abgezweigt haben, insgesamt über 55 Millionen Euro. Auf Nachfrage des SPIEGEL schwiegen drei Angeklagte, der vierte spricht von "Berechnungsfehlern". Im Übrigen habe er durchaus höhere Bezüge gehabt als viele Kunden, der Grund aber sei das "weitaus größere finanzielle und vor allen Dingen auch persönliche Engagement" seiner selbst.


Das Gericht hat nicht weniger als 26 Verhandlungstage angesetzt, um die Wahrheit herauszufinden. Den Staatsanwälten stehen einige der bekanntesten Verteidiger gegenüber: Staranwalt Steffen Ufer ist ebenso dabei wie Eberhard Kempf, der schon Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann vertrat. Der Prozess könnte zum Showdown in einem Kampf werden, der seit rund einem Jahr läuft. Ein Staatsanwalt wurde mehrmals wegen Rechtsbeugung angezeigt.


Außerdem haben Akzenta-Vermittler eine "Aktionsgemeinschaft" gegründet, die angeblich über 6000 Mitglieder hat. Sie macht nicht etwa gegen die Firma mobil, sondern vor allem gegen den Staat – weil der "mit 150 Mann einmarschiert ist und den Laden dichtmachen wollte", so der Aktionsgemeinschafts-Mitinitiator Siegfried Bauer. Auf einer "Informationsveranstaltung" behauptete er kürzlich: Durch die Umsatzbeteiligung für die Käufer und die "brillante Marketingmaßnahme" für die Händler "kommt irgendwo ’ne positive Spirale rein".


Die Akzenta AG aus Neubeuern bei Rosenheim sieht sich naturgemäß als verfolgte Unschuld, in einer Stellungnahme vom Mai heißt es: "Verschwiegen wird, dass es bisher kein Urteil gegen die Akzenta gibt." Nicht erwähnt wird dabei aber ein -noch nicht rechtskräftiges - Urteil eines Zivilgerichts. Es hat im Februar einen Versicherungsfachmann verurteilt, weil der eine bestimmte Akzenta-Beteiligungsform empfohlen hatte. Diese, so das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach, sei "nichts anderes als ein nach dem Schneeballsystem organisierter Schenkkreis" – und damit illegal.

Quelle: Dietmar Hipp und Markus Verbeet

Merkur Bank in München
04.07.2007
Zum Fall: Merkur

Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute ausführlich über die Merkur Bank, ein privates Institut mit Zentrale in München. Bankmitarbeiter haben Kundengelder in Millionenhöhe veruntreut. Die Staatsanwaltschaft schätzt den Schaden auf vier bis fünf Millionen EURO. Die Bank hat nun kurzerhand die Konten der Kunden gesperrt. Rechtsanwalt Dr. Klass, der einen Kunden vertritt (es geht um ein Sparbuch mit einer Forderung von EUR 88.000 plus Zinsen), erläutert im Zeitungsartikel den Fall und wird jetzt Zahlungsklage zum Landgericht erheben.

Quelle: RA Dr. Jürgen Klass





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