(he) Zu den Möglichkeiten der Anleger aus dem Anlagebetrug um die Firma EACC, Ansprüche erfolgreich in den USA geltend zu machen nimmt der Münchner Rechtsanwalt Peter Mattil Stellung (Auszug):
„Die Justizbehörden in New York haben Vermögenswerte in einer Größenordnung von etwas 120 Millionen Dollar beschlagnahmt. Dieses Vermögen ist einer ganzen Reihe von Beschuldigten zuzurechnen, die wegen verschiedener Wertpapierbetrügereien angeklagt sind. Es handelt sich dabei vorwiegend um Verfahren, die mit der EACC nichts zu tun haben. Da aber auch Ilan Arbel zu den Beschuldigten gehört, haben wir, bzw. unsere Kollegen in den USA, auch die Ansprüche aus der Angelegenheit EACC in New York als Forderungen angemeldet. Die dortigen Justizbehörden verlangen, dass der Anspruch gegen Ilan Arbel jeweils nachgewiesen wird.“
Von den 120 Millionen wird – wenn überhaupt - nur ein geringer Teil für Anleger der EACC zur Verfügung stehen, da die EACC nicht ausdrücklich in der Anklage genannt ist. Der überwiegende Teil des beschlagnahmten Vermögens steht für Anleger der anderen Wertpapierbetrügereien zur Verfügung. Obwohl Rechtsanwalt Mattil für viele seiner Mandanten rechtskräftige Urteile erwirken konnte, steht zu befürchten, dass diese nicht aus den Mitteln, die die US-Behörden eventuell freigeben, befriedigt werden können.
Gerd Seefried in Haft - Gelder sichergestellt
01.10.2009
Aureus, Adana International, Jade Crown und Global GmbH sind einige der Firmen mit denen Gerd Seefried aus Wemding jonglierte und Gelder für dubiose Anlagen einsammelte. Im August 2008 ordnete die Bafin die Rückabwicklung der Geschäfte an, die bis dato nicht stattfand. Im Dezember 2008 wurden 50.000 Euro Zwangsgeld festgesetzt, die bis heute nicht eingebracht werden konnten. Statt die Anleger auszubezahlen wurde das Inkassobüro GPW GmbH in Künzelsau beauftragt, die Anleger monatelang mit abenteuerlichsten Geschichten an der Nase herumzuführen. Ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde Seefried jetzt zum Verhängnis. Die Staatsanwaltschaft München beantrage Haftbefehl und Seefried wurde in seiner Villa, die im Walde bei Moosburg versteckt ist, verhaftet. Gelder in kleinerem Umfang bei Banken in Österreich, der Schweiz und Liechtenstein wurden sichergestellt. Die Wirtschaftsfahndung vertritt eine Vielzahl von Geschädigten, die nähere Infos im Mitgliederbereich erhalten.
Insolvenzverfahren über Akzenta AG eröffnet
23.09.2009
Per Beschluss vom 15.09.2009 wurde nun vom Amtsgericht Rosenheim unter dem Aktenzeichen IN 145/09 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akzenta AG eröffnet. Zum Insolvenzverwalter bestellt wurde Herr Rechtsanwalt Axel Bierbach aus München.
Alle Gläubiger des Unternehmens können ihre Forderungen bis 30.10.2009 beim Insolvenzverwalter schriftlich zur Tabelle anmelden.
Der erste Berichtstermin für die Gläubiger findet am Dienstag, 08.12.2009, um 9 Uhr im Kultur & Kongresszentrum Rosenheim gleichzeitig mit dem Prüfungstermin statt. Zu diesem Termin kann auch ein Gläubigerausschuss gewählt werden.
Krise verschärft Wirtschaftsspionage
24.07.2009
München - Wirtschaftsvertreter und Verfassungsschützer warnen: Die Finanzkrise verschärft die Wirtschaftsspionage. Bislang beiffert das Bundesamt für Verfassungsschutz den jährlichen Schaden in Deutschland auf rund 50 Milliarden Euro. Die wahre Zahl liegt allerdings tief im Dunkeln und dürfte nun um einiges höher liegen.
Ob ausländische Nachrichtendienste, falschspielende Mitarbeiter oder kriminelle Konkurrenten - die weltweite Krise setzt einen Teufelskreis in Gang, der das Thema Daten- und Ideenklau enorm zuspitzt. "Wenn Umsätze und Gewinne einbrechen, verschärft sich der Wettbewerb", sagt IHK-Geschäftsführer Peter Driessen.
Um in dieser Situation zu überleben, sei so manchem manches Mittel recht. Anstatt eigenes Geld in die Entwicklung zu stecken, bedient man sich beim Konkurrenten und kommt so illegal, aber kostengünstig zu neuen Ideen.
Ein weiteres krisenbedingtes Gefahrenpotenzial: Mitarbeiter, die derzeit zu Tausenden unmittelbar vor der Kündigung stehen: "Es besteht hier die latente Versuchung, Wissen zu Geld zu machen", sagt Driessen. Aus bislang loyalen Angestellten werden "Krisen-Täter". Diesen Negativ-Trend bestätigt auch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz, dessen Leiter der Spionageabwehr, Rudolf Proschko, von einer steigenden "Mitnahmequalität" spricht. Angeheizt wird das Spionagethema durch Staaten wie die Volksrepublik China oder Russland, deren Nachrichtendienste fleißig auf Informationsfang gehen. Von diesen beiden Ländern gehe derzeit die größte Gefahr aus, betont Pronschko. "Russland versteht Wirtschaftsspionage als Konjunkturprogramm" sagt er. Und bei neun von zehn Hinweisen aus der Industrie gehe es Richtung China.
Urteil im Fall Madoff: 150 Jahre Haft für 65 Mrd.-Dollar-Betrug
02.07.2009
(he) – USA - Land der Superlative. Nachdem das wohl größte Schneeballsystem in der Geschichte mit einem Rekordschaden von geschätzten 65 Mrd. USD (entspricht etwa 46,138 Mrd. €) aufgedeckt worden war, kam es jetzt auch zu einem Rekordurteil. Niemals zuvor war ein Anlagebetrüger zu einer so hohen Haftstrafe verurteilt worden. Letztlich bedeuten die 150 Jahre, die einer der dreistesten und skrupellosesten Finanzverbrecher hinter Gittern verbringen soll, natürlich nichts anderes als eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zustande kam die absurde Zahl an Jahren aufgrund der Schadenshöhe, die nach den Gerichtsunterlagen 32 x eine lebenslange Haftstrafe rechtfertige.
Das Gericht schloss sich mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Doch selbst, wenn nach dem Antrag der Verteidigung, die auf „nur“ zwölf Jahre Gefängnis für Madoff plädiert hatte, entschieden worden wäre, wäre „Bernie“ Madoff nach seiner Entlassung älter als 83 Jahre gewesen, vorausgesetzt, er hätte die Strafe in Gänze abgesessen. Wie lange der Ex-Broker und Nasdaq-Mitbegründer nun tatsächlich eingesperrt bleibt, wird die Zukunft zeigen, allgemein wird davon ausgegangen, dass er das Gefängnis nicht mehr lebend verlassen wird.
Das Urteil kann für die vielen Betroffenen nur ein schwacher Trost sein. Neben zahlreichen Firmen, Banken und Prominenten, brachte Madoffs Scheingeschäft – das über die Jahre 170 Milliarden Dollar verarbeitete – auch gemeinnützige Stiftungen an den Rand des Ruins, kosteten seine Aktionen vielen Kleinanlegern die Existenz. Wer wie viel seines eingesetzten Kapitals wieder bekommt, kann heute noch nicht prognostiziert werden. Es wird wohl Jahre dauern, bis die verbliebenen Reste eingesammelt sind. Erst am Wochenende, also zwei Tage vor der Urteilsverkündung, wurde der Ehefrau Madoffs laut Bericht von Spiegel-Online ein Großteil des Familienbesitzes entzogen. Insgesamt soll bisher etwas mehr als eine Milliarde USD sichergestellt worden sein.
Mehr zum Betrugsfall Madoff finden Sie in unserem Magazin, Ausgabe 45 / 2009.
Diagenics AG – fatale Anlage in die Hoffnung auf Heilung
24.06.2009
(he) - „Ernest K. und Edin D. werden angeklagt, in den Jahren 2001 bis 2004 … gemeinschaftlich … und … gewerbsmäßig in der Absicht, einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, dass sie durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregten und die ihnen durch Gesetz und Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, missbraucht und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen sie zu betreuen hatten, Nachteil zugefüht zu haben, und vorsätzlich als Mitglied des Vorstandes entgegen §92 Abs.2 Aktiengesetz unterlassen zu haben, bei Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen…“
Soweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, mit denen diese am 13. Februar 2009 vor der großen Strafkammer des Düsseldorfer Landgerichts gegen die mutmaßlichen Haupttäter in der Betrugsaffäre um die Diagenics AG Anklage erhoben hat.
Laienverständlich übersetzt heißt dies nichts anderes, als dass K. und D. nachgewiesen werden muss, dass sie mehr als 400 Anleger um viel Geld – bekannt sind rund 8 Millionen Euro – gebracht haben und diese, entgegen ihrer Versprechen nicht gewinnbringend investiert, sondern unter anderem für ihren eigenen Unterhalt verwendet haben. Zudem haben sie in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Dass dieses vom Amtsgericht Potsdam im Februar 2005 dann mangels Masse erst gar nicht eingeleitet wurde, spielt hierbei keine Rolle.
Wie sich herausstellen sollte, hat die AG zu keinem Zeitpunkt tatsächliche Geschäftstätigkeit im Bereich der Forschung und Entwicklung von Krebstests entfaltet, so dass davon ausgegangen erden kann, dass sowohl alle Angaben in den Prospekten als auch der in Aussicht gestellte Börsengang nichts als ein Köder war. Selbst die Diagenics International Corporation in USA besteht wohl nur als Firmenmantel, auch wenn die im Internet veröffentlichten „Fakten“ eine andere Sprache sprechen. Vermutlich wurde der „Mutterkonzern“ nur geschaffen, um auf diesem Weg das eingesammlte Geld ganz offiziell ins Ausland transferieren zu können.
Bitterer Beigeschmack: Die Diagenics-Gruppe ist nach wie vor aktiv, die Internetpräsenz problemlos erreichbar und der „Mutterkonzern“ in den USA offenbar unberührt. Und obwohl K. in Deutschland mit einer empfindlichen Strafe rechnen muss, weist ihn die Homepage nach wie vor als CEO (Chief Executive Officer, entspr. alleiniger Geschäftsführer) des Unternehmens aus!
Akzenta – Neues vom Insolvenzverfahren
12.06.2009
(he) – Wie Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass – der nach eigener Aussage mittlerweile mehr als 200 Akzenta-Anleger vertritt – mitteilt, fand Anfang Juni ein Treffen mit weiteren Anlegeranwälten und dem vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Axel Bierbach statt. Über diese Besprechung teilt die Kanzlei Dr. Klüver & Kollegen mit (auszugsweise):
Tagesordnung des Treffens: Gläubigerinformation in der vorläufigen Insolvenzverwaltung und Abstimmung der Forderungsprüfung.
Momentan ist der Insolvenzverwalter noch intensiv mit den Unterlagen beschäftigt, die von der Akzenta offenbar zum Teil in chaotischem Zustand und unvollständig hinterlassen, bzw. übergeben worden sind. Herr Bierbach teilte auf Anfrage mit: Ende Juli 2009 werde das Insolvenzgericht das in Auftrag gegebene Gutachten erhalten. Eine frühere Abgabe des Prüfberichts sei nicht möglich, da sich die Aufklärung des Sachverhalts bzgl. des Aktivvermögens der Akzenta AG als schwierig und kompliziert erweise. Auch sei noch kein Überblick über die genaue Anzahl der Gläubiger und über den Umfang der Forderungen möglich. Eines stünde jedoch fest: Das Insolvenzverfahren werde auf jeden Fall eröffnet.
Angestrebt werde ein geordnetes und strukturiertes Insolvenzverfahren. Es würde sich dabei um ein Masseverfahren handeln, das sich über einige Jahre hinziehen werde. Wann es in welcher Höhe zu Zahlungen an die Gläubiger kommen werde, könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden. Liquide Mittel seien bei der Akzenta AG nicht vorhanden, allerdings gebe es Mittel, die zu Geld gemacht werden können (z.B. Grundstück in Neubeuern, evtl. Steuererstattung). Über die Quote lasse sich daher jetzt noch nicht sagen, diese hänge letztlich auch davon ab, wie viele Gläubiger letztlich ihre Forderungen tatsächlich beim Insolvenzverwalter anmelden werden. Laut RA Bierbach müsse mit bis zu 45.000 Forderungsanmeldungen gerechnet werden.
Möglicherweise können die Gläubiger bereits im August/September ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Im November 2009 werde dann voraussichtlich eine Gläubigerversammlung einberufen.
Aktuelle Info für EACC-Anleger
12.05.2009
(He) – In jüngerer Zeit wurden die betrogenen Anleger der Firma EACC offenbar mehrfach von Firmen und Kanzleien angeschrieben, die behaupten, z.B. über einen Prozesskostenfinanzierer in den USA für die Investoren eine Kapitalrückführung realisieren zu können. Wir sind diesbezüglich sehr skeptisch und fassen den Stand der Dinge deshalb an dieser Stelle noch einmal zusammen:
Wie Sie als Anleger wissen, befasst sich die Wirtschaftsfahndung H. Krügel seit Jahren mit der Angelegenheit Ilan Arbel & Co und hat als einziges Unternehmen kurz nach Bekanntwerden des Betruges eine Interessengemeinschaft gegründet, der seinerzeit ein Großteil der Anleger beigetreten ist.
Der Münchner Rechtsanwalt Peter Mattil, mit dem wir auch heute unter anderem in diesem Zusammenhang noch in Verbindung stehen, konnte zahlreiche Titel erstreiten, diese bis dato aber nicht vollstrecken. Der Grund hierfür: Es ist richtig, dass in den USA ein Insolvenzverfahren anhängig ist und ein mehrstelliger Millionenbetrag „eingefroren“ wurde. Dieser Gesamtbetrag verteilt sich aber auf unserer Kenntnis nach ca. zwölf Beschuldigte aus unterschiedlichen (!) Angelegenheiten, wobei Arbels Anteil dabei gering ist. Zudem wurde Arbel in den USA zur Zahlung einer Strafe in zweistelliger Millionenhöhe in Form einer Vermögenseinziehung verurteilt. Wie in den USA üblich werden zuerst die Gläubiger in den USA u.a. die Finanzämter, Behörden, Inso- Verwalter und US – Geschädigte aus diesem Topf bedient.
Dass letztlich noch genug Vermögen vorhanden sein wird, um die Anleger in Deutschland zu befriedigen, darf angesichts genannter Tatsache sehr bezweifelt, beziehungsweise als nahezu unmöglich angesehen werden, da dies alles auch schon 2003 stattfand . Diesen Sachstand haben wir Ihnen mittels Rundschreiben bereits im Oktober 2006(!) mitgeteilt. Ein Umstand, der, ob der nunmehr als vermeintlich neue Information verbreiteten Aussagen, unsere Zweifel an der gesamten Sachkenntnis der Briefversender erheblich verstärkt.
Wir raten daher allen Anlegern, die unsicher sind, ob es nicht doch noch einen Weg zur Realisierung gibt, ausschließlich die Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Mattil zu kontaktieren und sich dort beraten zu lassen.
quod erat demonstrandum - Akzenta AG stellt Insolvenzantrag
29.04.2009
(kommentierender Bericht)
(he) – Am 15. April 2009 wurde beim Amtsgericht Rosenheim Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Akzenta AG gestellt. (Aktenzeichen IN 145/09, vorläufiger Insolvenzverwalter RA Bierbach, München)
Über Jahre hat die Wirtschaftsfahndung H. Krügel neben einigen Anderen vor den Angeboten des Neubeuerner Unternehmens gewarnt, mit Argusaugen die Wandlungen und Wendungen beobachtet, den Strafprozess gegen die Vorstände samt seiner medialen Auswürfe (manchmal kopfschüttelnd) verfolgt und dafür immer wieder verbale Prügel bezogen. Dabei war es so einfach und musste doch nur bewiesen werden: Das konnte nicht gut gehen!
Keine Frage, die nächste Zeit wird man von vielen Seiten hören, wer oder was das Aus der selbsternannten Geldvermehrer zu verantworten hat. Zu erwarten sind Angriffe gegen die uneinsichtige und verbohrte Justiz ebenso, wie Schuldzuweisungen an die – man beachte unseren Kommentar aus dem September vergangenen Jahres - Unfähigkeit der Interimschefs.
Mit weit mehr Spannung darf da das Resultat der Überprüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter erwartet werden: Wie viel Geld ist tatsächlich noch da, welchen Verlust erleiden die alttreuen Mitläufer und welches Loch reißt die Pleite ausgerechnet zu Zeiten der Wirtschaftskrise zusätzlich in die Finanzdecke der Anleger? Oder muss gar damit gerechnet werden, dass der Insolvenzverwalter das Verfahren mangels Masse ablehnt? Doch wer wird angesichts der lukrativen Angebote und jahrelangen Erfahrung der qualifizierten Führungsriege(n) denn gleich so Schwarz sehen?
Tönte es aus der oberbayerischen 4183 – Seelen - Gemeinde (Stand 31. Dez. 2007) noch kämpferisch, war noch von Revisionsprozess, tapferen Leitfiguren und loyalen Anlegern, die mit Recht an die Genialität der Akzenta glaubten die Rede, so werden die Töne leiser, vorsichtiger und ein klein bisschen sachlicher – wenngleich schon heute auf Seite 1 im Akzentaweb erste Kritik vernehmbar ist. Und siehe da, die richtet sich gegen „die alten Vorstände“. Wir ersparen dem geneigten Leser den Klick auf die Verdrussseiten und geben hier wörtlich wieder:
„Am 15.04.2009 hat der Vorstand beim Amtsgericht Rosenheim einen Insolvenzantrag für das Unternehmen gestellt. Die Konten der AG sind von der Staatsanwaltschaft weiterhin beschlagnahmt/arrestiert, ebenso die Vermögenswerte. Eine Fortführung des Unternehmens auf Darlehensbasis macht derzeit keinen Sinn. Inwieweit ggf. eine Auffanggesellschaft bzw. die Fortführung des Geschäftsbetriebes in anderer Form möglich ist, kann derzeit noch nicht gesagt werden, da der beauftragte vorläufige Insolvenzverwalter zunächst die Situation prüft und mit der Erstellung eines Gutachtens befasst ist.
Ein weiteres Hauptproblem ist, dass in den Jahren 2006 bis 2008 keine Jahresabschlüsse, Bilanzen, Lageberichte und Steuererklärungen (für 2005, 2006 und 2007) beim Finanzamt Rosenheim eingereicht wurden und Transaktionen über sog. Abrechnungsgesellschaften als auch über Privatkonten(!) des vormaligen Vorstands erfolgten. Auch zu den letztgenannten Punkten sind nur wenige Unterlagen im Unternehmenvorhanden.“
Der Vorstand
BGH weitet Kick-Back-Urteil aus
29.04.2009
Nachdem der BGH in einem Urteil Ende 2006 die Banken zur Offenlegung der Provisionen aus Wertpapiergeschäften verurteilt hatte, verkündeten die obersten Richter am 20. Januar 2009 eine Ausweitung der Entscheidung, die den Kunden jetzt bei allen Geldanlagen vor versteckten Kosten schützen soll. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Kunde von der Bank beraten wird, hat er sich bereits im Vorfeld für eine bestimmte Anlage entschieden, hat er nur eingeschränktes Recht Informationen bezüglich der Innenprovisionen zu erhalten.
Hatte im ersten, seinerzeit spektakulären Urteil eine Kundin der Hypovereinsbank geklagt, nachdem ihre Fondsanteile nach einem Börsencrash binnen weniger Wochen 50% ihres Wertes verloren, so war dieses Mal die Klage eines Commerzbank-Kunden erfolgreich. Dieser hatte sich auf Anraten des Bankers mit 50.000 Euro zzgl. 5% Agio an einem mittlerweile schwer ins Trudeln gekommenen Medienfonds beteiligt.
Mehr als 40.000 Euro verlor der Anleger bei diesem Geschäft. Was man ihm bei Abschluss verschwiegen hatte: Nicht nur, dass die 5% Agio in vollem Umfang im Kick-Back-Verfahren an die Commerzbank zurückflossen, sondern auch, dass die Commerzbank darüber hinaus weitere Provisionen, somit insgesamt rund 8% der Anlagesumme einkassiert hatte.
Was ist kick-back?
Im Bereich der Finanzdienstleistungen erhalten Vertriebsorganisationen (z.B. Banken, Makler, Vertreter, Strukturvertriebe) von den Produktanbietern (z.B. Fondsgesellschaften) (Abschluss-)Provisionen für die verkauften Produkte. Darüber hinaus werden oftmals auch Bestandsprovisionen für die jeweils bestehenden Anlagesummen gezahlt.
Diese Provisionen werden von den Produktanbietern aus den Gebühren der Anleger bezahlt. Erwirbt ein Kunde beispielsweise einen Investmentfonds und zahlt der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) jährliche Gebühren in Höhe von 1 % der jeweils angelegten Summen, reicht die KAG von diesen 1 % z.B. 0,2 % als Bestandsprovision an den Vertrieb weiter.
In Deutschland hat der Bundesgerichtshof mit Urteil des XI. Zivilsenats vom 19. Dezember 2006 (Aktenzeichen XI ZR 56/05) entschieden, dass die jeweilige Vertriebsorganisation verpflichtet ist, den Anleger über diese Kick-backs zu informieren. Erfolgt diese Information nicht, so steht dem Anleger ein Schadensersatzanspruch zu. Bei einem Aufklärungsverschulden kann der Anleger, so der BGH in einem Urteil zur Vermögensverwaltung aus dem Jahr 2000 nicht nur den Fondskauf, sondern auch alle anderen Wertpapiertransaktionen rückgängig machen. In der Schweiz nennt man solche Zahlungen Retrozessionen. Dort ist die Rechtslage ähnlich, es ist eine Rückforderung möglich, sofern der Kunde nicht ausdrücklich solchen Zahlungen bei Vertragsabschluss zugestimmt hat. (Quelle: Wikipedia)
Richterwechsel - Zwei Vorsitzende verlassen im März Landgericht II
02.03.2009
München - Beim Landgericht München II kommt es im März zu einem bis dato noch nie so massiv stattgefundenen Richterwechsel. Das bestätigte Landgerichts-Vize-Präsident Bernhard Glocker. Grund dafür ist der Weggang von zwei Vorsitzenden.
Walter Weitmann(61) wird nach sechs Jahren als Vorsitzender des Schwurgerichts zum Oberlandesgericht(OLG) befördert. Dort übernimmt er einen Strafsenat, der sich hauptsächlich mit Haftprüfungs-Angelegenheiten befasst. Der Vorsitzende der Jugendkammer, Hans-Jochen Hintersaß(65), scheidet aus Altersgründen aus.
Damit ergibt sich folgende Neubesetzung: Den Vorsitz des Schwurgerichts übernimmt künftig Richter Ralph Alt(61). Er hatte seit 2003 die Wirtschaftsstrafkammer geleitet. Zu seinen größten Verfahren zählte der Betrugsprozess um vier ehemalige Vorstände der "Akzenta AG". Am Ende gab es Haftstrafen zwischen zwei und sechs Jahren. Den Vorsitz der Wirtschaftsstrafkammer übernimmt Martin Rieder(51). Er hatte bislang beim Langericht München II die zweite große Strafkammer geführt. Sein spektakulärster Fall in der jüngeren Vergangenheit war der des Millionendiebes Sven Kittelmann. Der ehemalige Geldtransporter-Fahrer wurde wegen Diebstahls von 4,1 Millionen Euro zu sieben Jahren Haft verurteilt. Rieders frei werdende Stelle wird vom derzeitigen Staatsanwalt am Landgericht München I, Thomas Bott(42), besetzt.
Die Jugendkammer am Landgericht München II wird Petra Beckers(46) übernehmen. Die Richterin betreute bislang die 6. Berufungskammer. Ihren Posten übernimmt Marcus Preißinger(43), zur Zeit noch Staatsanwalt am Landgericht München II.
Quelle: Münchner Merkur Nr.47 | Donnerstag 26. Februar 2009
Untreue durch Unterlassung - Aufsichtsräte der DABAG verurteilt
17.12.2008
(he) - Für mehr als 10.000 geprellte Anleger nur ein schwacher Trost, dennoch ein Schritt der Gerechtigkeit. Nachdem der Hauptverdächtige des DABAG Skandals(mehr dazu hier...), Wolfgang D., einer schweren Erkrankung erlegen ist und nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann, verurteilte das Landgericht Münster am 17.November zwei Aufsichtsräte zu Bewährungsstrafen. Sie hatten von den Machenschaften des Firmenchefs gewusst, dazu aber geschwiegen. Mehr zum Prozess
Nicht tot zu kriegen – Nigeria Connection & Co
28.11.2008
Gleiches System, andere Vorzeichen - diesmal unter der ehrwürdigen Krone Englands
(he) – Seit Jahren berichten wir über die und warnen vor den Fallen der „Nigeria-Connection“. Dabei ist nicht mehr nur das Original, ein vermeintlich aus Nigeria gesteuerter Geldtransfer gemeint, mittlerweile steht „Nigeria Connection“ für alle Verlockungen aus der Mailbox, die Millioneneingänge auf dem eigenen Bankkonto versprechen.
Sinn und Zweck der Aktionen ist immer derselbe, dem Angeschriebenen möglichst viel Geld aus der Tasche zu ziehen. Auch das Konzept ist immer gleich: Erst werden große Beträge versprochen, deren Auszahlung dann nur durch mehrere Überweisungen immer höher werdender Beträge möglich gemacht werden soll.
So einmal mehr geschehen Mitte dieses Jahres, als sich ein Betroffener, wohl doch nicht ganz ohne Zweifel, an uns wandte: Dieses Mal kommt die Mail nicht aus Nigeria, sondern aus dem viel seriöser wirkenden England. (Bereits hier beginnt die „psychologische Kriegsführung“ der Betrüger) Dieses Mal geht es nicht um den Befreiungskampf etwaiger afrikanischer Friedensstifter, sondern schlicht um einen verstorbenen Onkel. Und dieses Mal sind keine unbekannten Behörden im Spiel, sondern sage und schreibe das Oberhaus und das königliche Schatzamt Großbritanniens!
Einige Originalmails aus diesem speziellen Fall können Sie hier einsehen
Die psychologische Taktik der Betrüger ist brillant, wenngleich leicht zu durchschauen - zumindest für denjenigen, der sich erst gar nicht auf den Dialog mit den vermeintlichen Wohltätern einlässt.
Hat ein Opfer erst einmal eine Überweisung getätigt, führen erste Zweifel in vielen Fällen zu einer geradezu grotesken Reaktion: die wankende Überzeugung, das Richtige getan zu haben und nicht der Glaube, sondern der Wille, dass es sich um einen realen Glücksfall handelt, veranlasst das Opfer, sich immer weiter in das Spiel einbinden zu lassen. In allen bekannten Fällen gleich: Um dem Gutgläubigen einen weiteren Köder vorzuwerfen und ihm die klare Einsicht zu erschweren wird suggeriert, dass neben dem Vorteil für den Angesprochenen selbst auch in irgend einer Weise „Gutes“ getan wird – war es in einem Fall die Befreiung Afrikas von der Diktatur, ist es im anderen humanitäre Hilfe in Drittländern.
Statt sich nun den Fehler einzugestehen, verschließen Betroffene die Augen vor dem Naheliegenden und reden sich ein, es werde alles in Ordnung kommen, wenn genau das getan wird, was das unbekannte Gegenüber verlangt. Bereits zu diesem Zeitpunkt geht es für Manche nicht mehr so sehr um die erhofften Millionen, sondern vielmehr um das „Wegschieben“ möglicher unliebsamer Konsequenzen. Somit haben die Täter nicht nur bei denjenigen, die immer noch vom nahenden Geldsegen überzeugt sind, sondern auch bei jenen, die bei genauem Hinsehen bereits wissen, dass es sich um einen Betrug handelt, beste Chancen, an weiteres Geld zu kommen.
Denn: in der Folge geschieht das, weshalb sich die Betrüger die Mühe gemacht haben, eine Vertrauensbasis zu schaffen. Der Betroffene kommt weiteren Anforderungen nach, mag die Ausrede für die Verzögerung des Geldtransfers auch noch so fadenscheinig sein. Das Opfer hat den Bezug zum tatsächlichen Geschehen längst so weit verdrängt, dass der Inhalt meist nur noch eine untergeordnete, oft auch gar keine Rolle mehr spielt.
Logische Gedanken – im aktuellen Fall zum Beispiel, warum das königliche Schatzamt ausgerechnet mit einem deutschen Bürger wegen eines privaten Nachlasses per E-Mail (!) korrespondieren sollte oder weshalb ein Millionentransfer ganz ohne persönlichen Kontakt, eigenhändigen Unterschriften u.v.m. abgeschlossen werden kann – werden einfach ausgeblendet.
Dass diese Gedanken latent sehr wohl vorhanden sind, zeigt sich in der oft aggressiven Haltung Betroffener gegenüber Personen, die unverblümt auf offensichtliche Unglaubwürdigkeiten hinweisen. Nicht selten führt dies dazu, dass Geschädigte das Vorgehen für sich behalten und niemanden in die Vorgänge mit einbeziehen – zur Freude der Täter! Ist Mann/Frau erst einmal Teil des Spiels, bedeutet das häufig den totalen Ruin. Denn, lässt sich der Zweifel nicht mehr verdrängen, ist es oft zu spät, das Konto leer. Häufig schämen sich die Opfer, können oder wollen sich aus Angst vor Spott niemanden anvertrauen – zur Freude der Täter! Die fatale Folgen, bis hin zu zerstörten Familien und Suiziden, interessieren die Betrüger dann nicht mehr: längst hat das Spiel an anderer Stelle mit anderen Figuren neu begonnen.
Im Übrigen sind auch Fälle bekannt, in denen sich Täter und Opfer mehrfach getroffen haben, hier kam es zu besonders hohen Verlusten! Fazit: „Echter“ Kontakt ist kein Garant für den Wahrheitsgehalt solcher Geschichten.
Hier hat sich jemand die Mühe gemacht, die bisher bekannt gewordenen „Briefe“ dieser Art aufzulisten: hier klicken
Und zur Erinnerung, hier noch einmal das „Originalkonzept“:
folgt die Tage
Lehman Co. Global Group Inc. - Staatsanleihen und Phantome
27.10.2008
Weitere Geschädigte gesucht!
(he) – Alexander Grundmann, Richard Unzer und Heinrich Hehlsinger – wer diese Namen in Kombination schon einmal gehört hat, hatte es vermutlich mit einer Lehman Group zu tun, wenngleich es sich dabei nicht um jene handelt, die die Wirtschaftswelt ins Chaos gestürzt hat. Besser ergangen ist es den Anlegern des vermeintlich kanadischen Unternehmens allerdings auch nicht, im Gegenteil, sie müssen nun - so ganz ohne staatliche Hilfe - mit einem Totalverlust rechnen.
Wie die drei genannten Herren im wahren Leben heißen, steht bis heute nicht wirklich fest. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Namen zum Spiel gehören, das das Trio mit einigen Handlagern in den vergangenen Monaten, wenn nicht gar Jahren zumindest für sich recht erfolgreich gespielt hat.
Alles begann mit einem Anruf, einem so genannten Cold Call. Der Herr am anderen Ende der Leitung wirkte seriös und sachverständig. Und der Name der Firma, für die er tätig war, wurde sicherlich nicht ohne Hintergedanken gewählt. So berichtete eine Geschädigte, dass Sie spätestens nach dem zweiten Gespräch davon ausging, es mit der – damals noch – renommierten „echten Lehman“ zu tun zu haben. Auch blieben die Herren bei nur geringstem erahnten Interesse des ahnungslosen Opfers freundlich hartnäckig. Zur Beantwortung von weiterreichenden Fragen wurden Interessenten und Anleger dann von einer anderen, gefühlt höherrangigen Person kontaktiert, bis es schließlich zu dem geplanten Geschäftsabschluss kam.
Hatte ein gutgläubiger Investor angebissen, bekam dieser seinen ersten Monatsauszug bereits mit Gewinnausweisung zugesandt. In einem uns bekannten Fall überstieg dieser Gewinn bei Weitem die erste Einzahlung und hätte eine Rendite von 250% in nur einem Monat bedeutet. Das irritierte den Anleger und er fragte nach. Ihm wurde erklärt, dass man bereits bei Zusage der Investitionssumme T-Bonds erworben habe, also noch lange, bevor das Geld tatsächlich bei der kanadischen Bank eingegangen war und so freue man sich, bereits jetzt einen so hohen Gewinn weitergeben zu können.
Worauf seinerzeit wohl niemand wirklich geachtet hat, nun aber von einem Rechtsanwalt aufgedeckt wurde war, dass nicht nur die merkwürdigen Erstgewinne auf geduldiges Papier gedruckt waren, sondern auch die Umrechnung in Dollar nicht real war. So hatte der Mandant etwas mehr als 10.000 Euro einbezahlt, dafür aber bei einem ausgewiesenen Dollarkurs von 1,56 mehr als 20.000 $ gutgeschrieben bekommen.
Das Spekulantenglück währte nicht lange. Nur ein paar Wochen später kamen erste Hinweise, dass Kursverluste eingetreten waren, man diese aber durch weitere Investitionen und erneuten Kauf weiterer T-Bonds abfangen und ausgleichen könne. Viele vertrauten den „Lehman“-Händlern und kauften fleißig weiter.
Aufgrund ausgezeichneter Kontakte nach Kanada, hat die Wirtschaftsfahndung H. Krügel erste Ermittlungen eingeleitet. Sollten auch Sie von dem, in seinem Umfang noch nicht überschaubaren Betrug betroffen sein, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
IPCO Investment AG – Hauptverdächtiger stellt sich Schweizer Behörden
27.10.2008
(he) – „Luxuskarossen, prächtige Häuser, schöne Frauen und immer wieder ein bisschen Untersuchungshaft“- so treffend umschrieb der Schweizer „Blick“ Ende August dieses Jahres das turbulente Leben des Mike N. Dieser gilt neben Miqueas M. B. als Drahtzieher des Millionenbetruges um die mittlerweile insolvente IPCO. Im Zeitraum 1999 bis 2004 kassierte das Gespann von rund 560 Schweizern geschätzte 70 Millionen Franken ein, um diese vorgeblich lukrativ zu investieren. Tatsächlich aber finanzierten sich die Herren ein sehr erholsames Leben und dachten nicht daran, auch nur einen Rappen an die Anleger zurückzugeben.
Warum N. nun aufgab ist noch nicht bekannt. Dass er aber reichlich Erfahrung mit dem Gefängnis hat, wissen hingegen Viele. Der 38jährige Mike N. saß aufgrund eines von den Schweizer Behörden initiierten Haftbefehls über ein Jahr in einer verrufenen Haftanstalt in Brasilien. Weil er zwischenzeitlich die brasilianische Staatsbürgerschaft angenommen hatte – die ihm das Land nach dem Bekanntwerden seiner Straftaten später wieder aberkannte – konnte er nicht ausgeliefert werden. Schließlich stellte ihn ein Richter unter Hausarrest, den N. prompt zur Flucht nutzte und seither verschwunden war.
Jetzt muss er neben einer wahrscheinlichen Verurteilung in Sachen IPCO auch die 36 Monate absitzen, zu denen er in anderer Sache und in Abwesenheit verurteilt worden war.
Der zweite mutmaßliche Betrüger lebt derzeit, trotz bekannten Aufenthaltsortes, völlig unbehelligt in seinem Heimatland Spanien. Die dortigen Behörden lehnten eine Strafverfolgung ab.
Emissionshaus EECH - Millionen vom Winde verweht?
27.10.2008
(he) – Erst durchsuchten Beamte der Hamburger Staatsanwaltschaft - Abteilung für Wirtschaftskriminalität und Geldwäsche - die Geschäftsräume der EECH und nahmen die Manager der Firmengruppe fest, dann meldete ein Unternehmen aus der Gruppe nach dem anderen Konkurs an und schließlich müssen nun einige tausend Anleger um ihr Geld fürchten – und das, obwohl es sich bei der EECH um eine börsennotierte Aktiengesellschaft handelt(e).
Ermittelt wurde seitens der Staatsanwaltschaft bereits seit 2006, im Oktober 2007 bestand ausreichender Tatverdacht, dass die Firmenchefs der European Energy Consult Holding AG rund 30 Millionen Euro zweckentfremdet eingesetzt und somit Anlagebetrug im großen Stil begangen haben. Insgesamt hatten die Anleger 61 Millionen Euro für Unternehmensanleihen „Windkraft in Frankreich“ und „Euro-Solar-Anleihe“ einbezahlt, von denen aber statt der gesamten Summe nur ganze 5,35 Millionen in die beiden Projekte investiert worden sein sollen.
Zeitgleich wurden Firmenräume aber auch Wohnungen durchsucht, drei der vier Vorstände, namentlich Tarik Ersin Y., Roman R. und Michael B. vorläufig festgenommen und erst nach kriminaltechnischer Untersuchung, sprich nach Abgabe ihrer Fingerabdrücke und nach Anfertigung von Fotoaufnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Am 01.05.2008 begann dann die Serie der Insolvenzen mit dem Aus für die EECH Energy Consult Holding AG, gefolgt von der EECH Windkraft Italien KG am 20.05.2008 und der EECH Group AG am 01.06.2008.
Markus Frick: 80 Mio. € gepfändet - Hoffnung für Geschädigte
03.09.2008
(we) - Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nach einem Bericht der "Financial Times Deutschland" vom 02.09.2008 aus dem Umkreis des Börsenexperten Markus Frick 80 Mio. € gepfändet. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin gegenüber der Zeitung, wobei offen gelassen worden sein soll, ob das Geld von Markus Frick persönlich gepfändet wurde oder bei einer mit ihm zusammen arbeitenden Firma.
Thomas Öchsner zitiert heute in der "Süddeutschen Zeitung" aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin vom Mai 2008. Darin heißt es: "Der Beschuldigte habe als Bevollmächtigter eines in Mauritius ansässigen Unternehmens bei einer deutschen Privatbank vor - und in der Zeit alsbald nach - Beginn der jeweiligen Empfehlung Aktien der von seinen Börseninformationsdiensten empfohlenen Gesellschaften eingeliefert und diese vor dem Zusammenbruch der Kurse verkaufen lassen." Aus dem Beschluss geht weiter hervor, so Öchsner, dass Richter Arreste nicht nur wegen dreier Aktientipps anordneten. Vielmehr wurde demnach die Arrestsumme erhöht, "wegen der Empfehlung von zehn weiteren Gesellschaften". ... Das Landgericht Berlin spricht bei den eingefrorenen Beträgen von "Verkaufs-erlösen". Frick hatte dagegen stets bestritten, sich mit Aktien der von ihm empfohlenen Firmen eingedeckt zu haben.
Laut Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth, die bereits ca. 150 Geschädigte der drei Empfehlungen "StarGold", "StarEnergy" und "Russoil" vertritt, "ist es unter Umständen möglich, auf die von der Staatsanwaltschaft sicher gestellten 80 Mio. € zuzugreifen. Voraussetzung hierfür ist jedoch zunächst, dass Frick eine Straftat nachgewiesen wird und die den Anlegern zustehenden Ansprüche tituliert worden sind. Da hierfür ein strenges Prioritätsprinzip gilt, empfiehlt sich für Geschädigte, umgehend ihre Ansprüche zu prüfen, denn bei einer möglichen Vollstreckung gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst."
Im günstigsten Fall würde das also bedeuten, dass Geschädigte nicht befürchten müssten, dass Markus Frick kein Geld mehr hat, um ihre Schadensersatzansprüche zu befriedigen.
In einem ersten, noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Heidelberg vom Februar 2008 wurde Markus Frick auch vom Landgericht Heidelberg zum Schadensersatz gegenüber einem Anleger in fünfstelliger Höhe verurteilt, Frick ist im dortigen Fall in Berufung gegangen.
Make Money - or lose it?
Im letzten Sommer geriet "Deutschlands Stimme des Geldes", zu der sich Markus Frick selbt ernannt hatte, ins Stottern. Ende Juni hatte der Nachrichtensender N24 die Sendung "Make Money - Die Markus Frick Show" aus dem Programm genommen. Dem früheren Bäckermeister, der als Moderator der Börsenshow auftrat, wurde angekreidet, Aktien von Rohstoff-Firmen mit zweifelhafter Geschäftsgrundlage hochgejubelt und damit Tausende Privatanleger erheblich geschädigt zu haben. Im August las man dann in BÖRSE ONLINE, dass bei der Staatsanwaltschaft Berlin "... rund ein Dutzend Strafanzeigen vorliegen. Die Ermittlungen laufen, der Ausgang des Verfahrens ist derzeit offen." Im Oktober schrieb dann das gleiche Magazin (Börse Online vom 18.10.2007, Seite 10): "Die Staatsanwaltschaft Berlin bestätigte gegenüber BÖRSE ONLINE, dass die Ermittlungsbehörden Anfang Oktober insgesamt zwölf Büro- und Wohneinheiten des Moderators der abgesetzten N24-Sendung "Make Money" durchsucht haben. Es werde dem Verdacht nachgegangen, dass Frick in seiner kostenpflichtigen E-Mail-Hotline wertlose Aktien nach oben gepusht, die Papiere aber selbst verkauft habe, sagt Michael Grunwald, Sprecher der Staatsanwaltschaft. "Es geht um Börsenmanipulation." Bis Ergebnisse vorlägen, werde es aber noch dauern. ... Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat geprüft, ob ein Fall von Marktmanipulation vorliege. Die BaFin-Erkenntnisse seien in die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft eingeflossen, sagt Grunwald. Einige Anleger, die mit Frick-Tipps Geld verloren haben, haben inzwischen Anlegeranwälte eingeschaltet."
Kursraketen - oder Rohrkrepierer?
Noch ist Markus Frick ein Phänomen. Mit 14 Jahren und 5000 Mark versuchte er sich an der Börse. Das Geschäft ging schief und er pleite. Frick machte eine Bäckerlehre im elterlichen Betrieb in "einer Kleinstadt im Kraichgau" und steckte seine Ersparnisse mit 25 wieder in Aktien, um bereits ein Jahr später Millionär zu sein. Die Markus-Frick-Show "Make money" war jeweils samstags um 11.30 Uhr auf N24 zu sehen. Auf Veranstaltungen im gesamten deutschsprachigen Raum heizte er seinen Zuschauern mit einfachen und eingängigen Börsenweisheiten ein. Auf seiner Homepage konnte der Interessent erfahren, was er alles braucht, um an der Börse den Erfolg zu haben, der ihm wohl bislang versagt blieb: Dazu gehörte es zumindest, seinen Newsletter zu abonnieren, in dem er neue "Kursraketen" kostenlos und beinahe täglich anpreist. In seiner Hauspostille, dem Markus Frick Magazin, sagte er einmal auf die Frage, woher er wisse, ob Kurse steigen oder fallen: "Es klingt jetzt vielleicht ein wenig überheblich, aber ich weiß es einfach." Bald wird man mehr wissen...
Der Zickenkrieg der Akzenta-Vorstände (Kommentar)
03.09.2008
(he) – Papier ist geduldig und angesichts der jüngsten Schreibexzesse der Akzenta-Alt-und-Neu-Vorstandsriege um diese Geduld wahrlich nicht zu beneiden. Es wird bauchgepinselt, gezetert, vorgeworfen, abgestritten – und schließlich doch nur von der wahren Tragödie abgelenkt.
Juan Ramos de la Rosa singt nicht nur seiner Ehefrau zum Hochzeitstag (im Internet) ein romantisches Lied, nein, er verleiht seiner südländischen Poesie auch in seinem Abschieds-Rundschreiben an alle Akzenta-Beteiligten in bildreicher Sprache Ausdruck. Da ist von „Staffelstab ab- und Stafette übergeben“ ebenso die Rede wie von „an Bord bleiben“ und das „Schiff auf Kurs halten“, es wird verklärt an gute Zeiten erinnert und sich überschwänglich bei den Getreuen bedankt, denn „Das Unternehmen hat nicht nur überlebt. Die Akzenta AG geht gestärkt aus dieser Zeit hervor. Die Umsatzbeteiligung hat die schwerste denkbare Prüfung überstanden.“
Nicht genug damit, dass „Die Existenz der Akzenta AG im Jahre 2008 eine kollektive Leistung ist“, müssen dann auch noch Comichelden aus Kindertagen für das Ausschmücken der Lobhudeleien herhalten: „Phantastische Menschen haben das „Gallische Dorf“ gegen eine anscheinende Übermacht verteidigt: Kluge unbeirrbare Kunden haben zu uns gehalten. Nicht einmal ein Zehntel wurde abtrünnig – und das unter diesen Umständen!“
Selbst dem Nachfolger im Amt, Siegfried Bauer, wünscht der nach zwei Jahren und eigenen Angaben zufolge auf eigenen Wunsch scheidende Vorstand am ersten August dieses Jahres unter der Überschrift „Gehen und Ankommen“ nur das Beste und streicht, sich selbst als „Search-and Rescue“-Teamchef bezeichnend, die Segel, um in die Arme der Familie zurück zu kehren.
Doch dann vergehen gerade einmal zehn Tage bis zur Veröffentlichung des „Offenen Briefes“ des Juan Ramos de la Rosa an die „Lieben Freunde“, der vermuten lässt, dass sich der Wind gedreht hat und sich nun ein Sturm im Wasserglas zusammenbraut.
„Im Augenblick höchster Sorge“ richtet sich des Geschiedenen Ungnade gen der Hauptaktionäre Wunschkandidaten Siegfried Bauer. Diesem wirft Ramos de la Rosa vor, kein Interesse an der Akzenta, geschweige denn an der Arbeit des Vorstandes zu haben, sich mehr um die (hauptsächlich chmiel´schen Lieblings-) Nebenschauplätze als um das Wohl der Akzenta zu kümmern. Ja, sogar Mitarbeiter würden unterdrückt und in Angst und Schrecken versetzt. Weiter bezeichnet Ramos de la Rosa das Geschehen als katastrophal und mutmaßt, dass die Interessen der Kunden und Mitarbeiter hinter denen der Hauptaktionäre anstehen müssen. Über dreieinhalb Seiten ergießt sich Missbilligung und Unverständnis des Ex-Vorstandes und ertönt der Aufruf zur Rebellion.
Das war dann wohl doch die eine oder andere Zeile zuviel. Gerichtet an alle Vertragspartner, Aktivpartner und Aktionäre der Akzenta AG retourniert Vorstandsneuling Bauer am 1. September die Angriffe auf seine Art: “…finden Sie von mir keine langen emotionalen Aufsätze in blumiger Sprache, statt dessen exakte Sachverhalte…., das Wichtigste jeweils unterstrichen.“ Nicht nur, dass er jedem Leser damit unterstellt, zu dumm zu sein, das „Wichtigste“ selbst zu erkennen, auch Bauers „Aktuelle Mitteilung des Vorstandes“ umfasst drei lange Seiten - inhaltlich nicht minder informationsleer wie die Briefe des Vorgängers und nun offenbar zum Sündenbock Erklärten.
So wird ganz schnell klar, wessen Geistes Kind der Neue ist. Wer es bis hierher noch nicht bemerkt hat, dem wird spätestens bei der Lektüre und einem kurzen Blick auf die Startseite der Akzenta-Internetpräsentation klar, warum Bauer bei der Vorstandswahl Favorit der Hauptaktionäre war. Er soll und wird das Grundgerüst der angeschlagenen Akzenta und den bisherigen Halbfrieden aller Beteiligten solange erhalten, bis die Ex-Chefs wieder in der Lage sind, die Geschäfte in ihrem Sinne selbst zu übernehmen – Rechtskraft der Strafurteile hin oder her. Sollten die Herren ihre Haftstrafe antreten müssen, brauchen sie „draußen“ einen Lakaien, werden die Urteile wider Erwarten revidiert, bleibt ein williger Handlanger. Und wenn alle Stricke reißen, haben natürlich die Interimsvorstände den Karren in den Dreck gefahren. Ramos de la Rosa sollte sich angesichts dieser, zugegeben rein spekulativen aber sicher nicht ausgeschlossenen Aussichten, künftig rar machen und Herrn Bauer ist zu raten im Lexikon nachzuschlagen, was ein Bauernopfer ist.
Gefängnisstrafen für Akzentaführung
01.09.2008
(he) – Die seit Beginn des Strafprozesses an den Tag gelegte Selbstsicherheit des angeklagten Trios wich am 14. August um 13 Uhr deutlicher Ernüchterung. Wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges, beziehungsweise Beihilfe zu diesem, wurden die Herren Ulrich Ch. zu sechs Jahren und neun Monaten Gefängnis, Christian Ch. und Oliver B. zu je fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt. In seiner Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter ausdrücklich darauf hin, dass sich der Vorwurf der Durchführung eines Schneeballsystems bestätigt habe. Noch sind die Urteile nicht rechtskräftig.
Akzenta AG – negative Akzente im Überfluß
(he) – Nicht nur wir haben lange darauf gewartet: Am 31. Mai 2006 schickte die Staatsanwaltschaft München II eine ganze Schwadron aus, um dem Treiben der Akzenta AG, respektive dem derer Verantwortlichen den Gar aus zu machen. Zählte eine Schwadron im 19. Jahrhundert (damals als kleinste militärische Einheit) noch 150 „Pferde“ und fünf Offiziere, durchsuchten vergangene Woche 150 Kriminalbeamte und Steuerfahnder sowie neun (!) Staatsanwälte insgesamt 25 Objekte in Bayern und eines in Hessen.
Das Ergebnis: Allein am Hauptfirmensitz wurden 200 Kartons mit Unterlagen und Wertgegenständen gefüllt und in einen, in weiser Voraussicht mitgebrachten LKW verstaut. Für vier des gewerbsmäßigen Bandenbetruges, bzw. gewerbsmäßigen Kapitalanlagebetruges verdächtige Personen führte der Weg von Neubeuern aus direkt in Untersuchungshaft. In einer Pressemeldung der Polizei heißt es zum Tatvorwurf wörtlich: “Den Ermittlern lagen konkrete Erkenntnisse vor, dass viele Tausende von Geschädigten im Rahmen von Geldeinlagen….über mehrere Jahre hin betrogen wurden“. Und weiter: “…besteht der Verdacht, dass das anvertraute Kapital von den Beschuldigten zweckentfremdet gebraucht wurde. Eine konkrete Schadenshöhe lässt sich derzeit nicht benennen. In Frage steht die Verwendung von Geldern in mindestens zweistelliger Millionenhöhe.“
Von den Durchsuchungen waren neben den Geschäftsräumen der Akzenta AG auch viele Unternehmen des Firmengeflechts betroffen. An rund einem Dutzend Tochterfirmen sind allein die Hauptverdächtigen beteiligt, nach ersten Erkenntnissen reichen die Fäden über die Grenzen auch nach Österreich, Italien und Dubai. Bei den Festgenommenen handelt es sich um den Vorstandsvorsitzenden Ulrich Ch. und die Vorstandsmitglieder Alexander Ch., Oliver B. und Christian Ch. (Tochtergesellschaft Cent AG).
Bereits einen Tag nach der Großrazzia fand der erste Haftprüfungstermin statt. Der Beschluss des Haftrichters: Alle vier Verdächtigen bleiben in U-Haft. Dennoch wurde Ulrich Ch. am 2. Juni aus gesundheitlichen Gründen vorläufig auf freien Fuß gesetzt.
Was bisher geschah
Der Rummel um die Akzenta AG ist nichts Neues. Bereits vor etwa drei Jahren gab es ein Ermittlungsverfahren, das letztlich aber eingestellt wurde. Seinerzeit konnte Justizias Personal kein Schneeballsystem erkennen und deklarierte das Erreichen der in Aussicht gestellten Vorteile als „nicht unmöglich“. Ein Vermittleranwalt reagierte deshalb auch blitzschnell nach Bekanntwerden der neuerlichen Durchsuchungen und Festnahmen mit der Aussage, dass auch die Bankenaufsicht, die Wirtschaftsprüferkammer Bayern und die Bafin damals die Ermittlungen eingestellt hätten und empörte sich über die Neuauflage der Vorwürfe. Daran, dass der Skandal um die Akzenta für besagten Anwalt zu einem lukrativen Geschäft werden wird, steht außer Frage. Dafür spricht unter Anderem ein kleines Beispiel aus unserer Praxis:
Am 26. Januar 2005 erreichte uns die EMail einer (vermutlichen) Vermittlerin. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Wirtschaftsfahndung H. Krügel mehrfach und andauernd vor einer Beteiligung an der Rosenheimer Firma gewarnt. Aufgrund der jüngsten Ereignisse wollen wir Ihnen die Zeilen nicht vorenthalten, zumal sie zeigen, dass nicht nur die Anleger, sondern ganz offensichtlich auch Mitarbeiter der Akzenta zu wenig skeptisch auf die seit Jahren in den Medien kursierenden Warnungen reagiert haben:
„Bezüglich der Firma Akzenta AG Rosenheim (jetzt Firmensitz in Neubeuern durch Umzug in ein neues Verwaltungsgebäude) empfehle ich Ihnen eine Aktualisierung. Sie haben offensichtlich nicht verfolgt, wie sich das Unternehmen inzwischen am Markt positioniert hat. Sie machen lediglich einen Hinweis auf den Finanztest von 4/2000. Informieren Sie sich über den neuesten Stand auf der Seite www.akzenta.ag unter Presseberichte oder besuchen Sie eine Unternehmenspräsentation, die für Interessenten regelmäßig in der Zentrale in Neubeuern angeboten wird. Auf Wunsch schicke ich Ihnen gerne eine Einladung zu.“
Der zwischen den Zeilen deutlich erkennbare belehrende Ton dürfte der Dame mittlerweile vergangen sein, könnte doch auch auf sie eine Flut an Klagen zukommen. Nämlich dann, wenn sie ihren Kunden die „veralteten“ Warnungen schön geredet oder gar vorenthalten hat.
Unsere dringende Empfehlung: In Sachen Akzenta AG sollten betroffene Anleger schnellstmöglich die Haftung ihrer Vermittler durch einen Juristen prüfen lassen, um die Verjährungsfrist nicht zu übersehen!
Im Gegensatz zur Mutmaßung der Briefschreiberin, wir hätten die Angelegenheit Akzenta nicht im Auge behalten, archivieren und beobachten wir seit Jahren das Geschehen.
Ende des Jahres 2000 begann eine Warnung des Insider-Reports kapital- markt intern (kmi) mit „Vorsicht Falle!“ Flyer überfluteten damals die Briefkästen und brillierten mit Nichtinformationen. Angeboten wurden die „Akzenta-Überschuß-Beteiligung“ und der „Bonusplan“, allerdings ohne aussagefähige Erklärungen. Zur gleichen Zeit monierte das Magazin Finanztest die dubiose Offerte.
Anfang 2001 schauten die Experten dann bereits etwas genauer hin, nachdem Vertriebler um Überprüfung baten. Da es offenbar keinen echten Prospekt gab, nahmen sich Insider die Broschüre „Informationen und Geschäftsbericht 1999“ vor und resümierten uni sono: äußerste Vorsicht!
Nach kurzer Verschnaufpause holten die Macher dann so richtig aus und gingen 2002 mit einer „weltweit einzigartigen verkaufsfördernden Maßnahme“ auf Opferpirsch. Neben einer ebenso simplen wie undurchsichtigen Darstellung der wundersamen Geldvermehrung fehlte erneut jeglicher Hinweis auf mögliche Risiken.
Spätestens aber seit Mai 2002 mussten sich die Vermittler blind stellen, um das Produkt der Akzenta noch guten Gewissens an den Mann oder die Frau zu bringen. Jedenfalls dann, wenn er/sie sich – wie mittlerweile von vielen deutschen Gerichten verlangt – der einschlägigen Fachpresse bedient hätte. So schön das Konzept auch klingen mochte, eine nüchterne Auseinandersetzung mit der Materie hätte zu Daueralarm führen müssen. Ganz abgesehen davon, dass das Unternehmen selbst sein Auszahlungsritual mehr oder weniger als klassisches Schneeballsystem darstellte mit dem deutlichen Hinweis, dass kein Umsatz keine Auszahlung bedeutet.
Und selbst die berühmte rosarote Brille hätte einen irreparablen Sprung bekommen müssen angesichts der nackte Zahlen: Die Akzenta AG prognostizierte binnen eines Investitionszeitraums von sieben Jahren eine Rückzahlung von 1.090,9% !!! Zur Verdeutlichung: Nach den „Berechnungen“ der Akzenta AG wäre folgender Gewinnzuwachs möglich gewesen:
Bei einer einmalige Einzahlung von 2.750 Euro im 1. Jahr 50 Euro (1,8%), im 2. Jahr 300 Euro (10,9%), im 3. Jahr 400 Euro (14,5%), im 4. Jahr 2.400 Euro (87,3%), im 5. Jahr 3.200 Euro (116,4%), im 6. Jahr 19.200 Euro (698,2%) im 7. Jahr 4.450 Euro (161,8%).
Dr. Jürgen Klass warnt vor Vergleich im Fall Akzenta
01.08.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Akzenta AG verschickt derzeit zusammen mit den Herren Chmiel und Braun sowie deren GmbHs Fragebögen und Vergleichsangebote an Inhaber von sog. Umsatzbeteiligungen. Ob alle Geschädigten diese Post erhalten, entzieht sich unserer Kenntnis.
Das Einigungsangebot sieht im wesentlichen vor, dass dem geschädigten Anleger 30 % des eingesetzten Kapitals (abzüglich der bislang geflossenen Auszahlungen) erstattet werden. Im Gegenzug verzichten die Parteien bereits mit Abschluss des Vergleiches auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche. Die Zahlung soll zudem ausschließlich aus den sichergestellten Vermögenswerten geleistet werden. Die Vereinbarung soll als sogenannter „Anwaltsvergleich“ abgeschlossen werden.
Aus unserer Sicht ist bei Abschluss eines solchen Vergleiches Vorsicht geboten.
Die Gegenseite entnimmt die ihrer Berechnung des Vergleichsbetrags zugrundeliegenden Zahlen offensichtlich der Anklageschrift des Strafverfahrens vor dem Landgericht München I. Diese Zahlen entsprechen jedoch sowohl hinsichtlich Ein-, als auch hinsichtlich Auszahlungen in vielen Fällen nicht der Realität. Schon aus diesem Grund sind die angebotenen Vergleichsbeträge zumindest teilweise zu niedrig.
Außerdem beschränkt sich das für Zahlungen aus dem Vergleich vorhandene Vermögen auf die im Strafverfahren sichergestellten Sach- und Geldwerte. Was jedoch passiert, wenn dieses Vermögen aufgebraucht ist, ist unklar. Auch ein verbindlicher Zahlungszeitpunkt ist nicht genannt. Wie lange das Zulassungsverfahren in Anspruch nehmen und ob dieses – z.B. im Falle eines Freispruchs – mit Erfolg abgeschlossen werden wird, bleibt ebenfalls undeutlich. Es ist also möglich, dass ein Geschädigter trotz Abschluss des Vergleiches zumindest noch einige Zeit auf sein Geld warten muss.
Auch die Kostenregelung ist nicht eindeutig. Zwar liegt es nahe, dass außer der (von der Akzenta AG zu übernehmenden) Kostenpauschale keine weiteren Kosten auf die Geschädigten zukommen sollen, ausdrücklich geregelt ist dies aber ebenfalls nicht.
Jeder Geschädigte sollte sich also genau überlegen, ob er auf das Angebot der Gegenseite eingehen möchte.
Abgesehen davon ist das Angebot nach Form und Inhalt für Nichtjuristen kaum verständlich und stiftet - wie die vielen Anfragen der letzten Tage belegen - nur Verwirrung. Dies betrifft insbesondere einige Bemerkungen im vorformulierten Anwaltsvergleich und im Fragebogen. Zudem wird um Antwort bis zum 07.08.2008 gebeten. Jedoch wird bereits für Mitte August 2008 das Strafurteil erwartet. Eine rechtskräftige Verurteilung kann sich auf im Raum stehende zivilrechtliche Forderungen der Anleger auswirken und dazu führen, dass sich die geschädigten Kunden nicht mit 30 % abfinden lassen.
Soweit ein Geschädigter bereits gerichtlich gegen die Akzenta AG vorgeht, ist das gemachte Angebot ohnehin uninteressant. Ist dies nicht der Fall, ist das Angebot zu diskutieren, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, man die Kosten eines Prozesses scheut und die Angelegenheit „Akzenta“ vom Tisch haben will (auch wenn man sich dann mit einem geringen Betrag begnügen muß).
Andernfalls sollte versucht werden, über den Klageweg Geld von der Gegenseite zu erstreiten. Hierzu bietet sich das gemeinsame Vorgehen mit weiteren Geschädigten an. Dadurch werden die Kosten gesenkt. Ein Vergleich kann auch später (im Gerichtsverfahren) noch geschlossen werden, die Modalitäten sind diesbezüglich verhandelbar.
Wie lange ein solcher Prozess im Justizpalast in München dauern wird, ist derzeit nicht absehbar. Die Erfolgsaussichten beurteilen wir insoweit momentan als gut. Zwei Kammern des Landgerichts München I haben bereits etliche anlegerfreundliche Urteile gesprochen, eine Kammer hat Ansprüche der Geschädigten bisher abgelehnt (zugleich aber einen Akzenta-Vermittler verurteilt). Es laufen die Berufungen. Die anderen Zivilkammern haben noch nicht entschieden bzw. wollen zunächst den Ausgang des Strafverfahrens abwarten.
Soweit Sie den Vergleichsvorschlag nicht akzeptieren wollen, müssen Sie nichts weiter tun. Sie sind nicht verpflichtet, den Fragebogen o. ä. an die Herren Chmiel zurückzusenden!
Wir hoffen, Ihnen die nötigen Informationen zur Beurteilung Ihrer Situation gegeben zu haben. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir für die erteilten Auskünfte und Einschätzungen keine Haftung übernehmen können, da jeder Einzelfall anders gelagert ist.
Kein Märchen aus 1000 und 1 Nacht: Recker-Dubai-Hotel
15.07.2008
(we)- Im Oktober vorigen Jahres (WiFa 39) verdunkelte sich der Himmel über Dubai. Jetzt ist daraus ein formidabler Wüstensturm geworden. "Recker-Dubai-Hotel möglicherweise vor dem Ende", überschrieb die auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei KWAG aus Bremen und Hamburg am 1. Juli eine Pressemitteilung. Wobei das "möglicherweise" schon sehr vorsichtig ausgedrückt ist.
Initiator des geschlossenen Immobilienfonds ist der Diplom-Finanzwirt Georg Recker aus dem westfälischen Hamm. Der Fonds plante den Bau eines 1.000-Zimmer-Luxushotels am Persischen Golf. Eigentlich sollte das Haus bereits im Juli des vergangenen Jahres bezugsfertig sein. Das Fondsvolumen umfasst rund 142 Millionen Euro. Wie viel allerdings tatsächlich eingezahlt wurden, ist offen. Die Mindestbeteiligung lag bei 10.000 Euro. Recker hatte eine Ausschüttung von neun bis 12 Prozent prognostiziert.
Laut KWAG-Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen haben insbesondere vermögende Freiberufler und Ärzte in den Recker-Fonds investiert. Er ist der größte von sechs ähnlichen Dubai-Fonds, die alle im Jahr 2005 aufgelegt worden sind.
Von Wachleuten verjagt
Bereits in diesem Februar war RA Gieschen persönlich nach Dubai gereist und hatte vor Ort die aktuelle Situation sondiert. Sein Bericht war nieder¬schmetternd: "Ein Baufortschritt ist bei dem Objekt, verglichen mit vor Monaten veröffentlichten Fotos, nicht zu sehen." Aktuell werde lediglich ein Sichtzaun rund um die ausgehobene Grube errichtet. Tatsächliche Bautätigkeiten habe es auf dem Grundstück nicht gegeben: "Stattdessen wurden wir von Wachleuten verjagt und aufgefordert, keine Fotos zu machen. ... Ich habe mir die Baustelle mit einem einheimischen Bauunternehmer angesehen. Dem ist sofort aufgefallen, dass schon der äußere Anschein der Baustelle nicht dem entspricht, was in Dubai von den Behörden vorgeschrieben ist." So würden jegliche Hinweise auf den Konstrukteur, die Plotnummer und ähnliche Daten fehlen, die bei jedem Bauvorhaben sichtbar auf entsprechenden Schildern ausgewiesen werden müssen.
KWAG-Rechtsanwalt Dr. Oliver M. Fawzy war Ende Juni zu einem Ortstermin in Dubai und kann keine hoffnungsvollen Nachrichten vermelden. Zunächst scheine Recker mehr oder minder abgetaucht zu sein. Dr. Fawzy: "Es war uns trotz einiger Bemühungen nicht möglich, seinen Aufenthaltsort zu ermitteln." Nach KWAG vorliegenden Informationen wird Recker morgens von seinem Fahrer an jeweils wechselnden Treffpunkten abgeholt und später wieder abgesetzt. Keiner seiner Mitarbeiter wisse genau, wo er sich zurzeit aufhalte. Rechtsanwalt Gieschen: "Das dürfte momentan wohl nur Frau Almut Landmesser wissen, mit der Recker vor Ort lebt." Dass es sich bei Frau Landmesser laut Gieschen um die sogenannte Mittelverwendungskontrolleurin der Fondsgesellschaft handelt, verheiße nichts Gutes.
Vorzeitige Beendigung des Bauvorhabens
Die Staatsanwaltschaft Dortmund geht nun offensicht¬lich auch den Vorwürfen nach, dass der Fonds zwar offiziell geschlossen worden ist, weil angeblich das prospektierte Fondsvolumen eingesammelt wurde, tatsächlich aber nach wie vor Zeichner für den Recker-Fonds akquiriert werden. Am Markt werden laut Gie¬schen nach wie vor große Pakete des Fonds angeboten: "Wir haben die Behörden in Dubai auf das Objekt aufmerksam gemacht und warten nun auf eine offizielle Stellungnahme zu dieser, nach unserer Ansicht illegalen Baustelle mitten in der Wüste."
Jetzt schreibt die Kanzlei: "Das 1000-Zimmer Hotel, das der Diplom-Finanzwirt Georg Recker in der Wüste von Dubai errichten wollte, wird wohl für immer eine Fata Morgana bleiben. Den Anlegern ist am Montag (30. 6. 2008) ein Schreiben der Fondsgesellschaft zu¬gegangen, wonach sie sich entschlossen habe, über die vorzeitige Beendigung des geplanten Bauvorhabens abstimmen zu lassen. Dem Schreiben sei eine Be¬schlussvorlage beigefügt, die eine schriftliche Abstimmung im Wege des Umlaufverfahrens ermöglichen soll." KWAG-Rechtsanwalt Gieschen: "Wir raten dringend von einer Zustimmung ab."
Keine Lizenz für Bauvorhaben?
Als Hintergrund für die eingeleitete Abstimmung gebe Recker "Bauverzögerungen" an, die allein auf die zuständigen Stellen in Dubai zurückzuführen seien. Nach Gieschens Ansicht wird dabei verschwiegen, dass dem gegenwärtigen Zustand des Projektes eine Reihe unternehmerischer Fehlentscheidungen zu¬grun¬de liegen dürften: "Wir haben Hinweise, wonach die mit der Erstellung des Hotels beauftragte Firma steuerlehrgang.de FZ LLC entgegen den Angaben im Fondsprospekt noch immer keine Bauträgergesellschaft gegründet hat, die über die notwendige Lizenz zur Errichtung des Bauvorhabens verfügt." Nach dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aber eine zwingende Voraussetzung für die Erteilung der ab¬schließenden Baugenehmigung. Rechtsanwalt Gieschen wundert es deshalb nicht, dass vor der Baustelle nach wie vor das in den VAE obligatorische Hinweisschild fehlt, aus dem unter anderem die beteiligten Bau- und Beratungsunternehmen ersichtlich sein müs¬sen. Gieschen: "Vor diesem Hintergrund erklärt es sich auch, warum das Recker-Projekt weiterhin stagniert, während andere Bauvorhaben in unmittelbarer Nähe deutliche Fortschritte machen."
Rückzahlungen mehr als fraglich
Recker führe außerdem ein seines Erachtens nach nicht nachvollziehbares Ermittlungsverfahren der deutschen Strafverfolgungsbehörden wegen des Verdachts der Geldwäsche an, dessen Ausweitung auf die VAE die Realisierung des Hotelprojekts gefährden könnte. "Ein derartiger Eingriff könnte sogar zu einem Totalverlust der Anlegergelder führen", droht er laut KWAG in seinem Rundbrief. Inwieweit ein auch dem Anlegerschutz dienendes rechtsförmliches Verfahren letztlich zu deren Nachteil gereichen soll, bleibe indes unklar. Verschwiegen werde den Anlegern in dem Brief auch das gegen Recker eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren Anlagebetruges.
Vertragswerk nicht bekannt
Recker gibt vor, die Anlegerinteressen bestmöglich schützen zu wollen. Diesem hehren Ziel wird die den Anleger übersandte Beschlussvorlage nach Gieschens Ansicht allerdings keineswegs gerecht. So würde eine mehrheitliche Zustimmung zunächst die Aufhebung der Vertragsbeziehung zwischen der Fondsgesellschaft und der Firma steuerlehrgang.de FZ LLC bewirken. Gieschen: "Ob die Anleger damit jedoch auch am Verkaufserlös des mittlerweile deutlich an Wert gewonnenen Grundstücks partizipieren würden, hänge aber genau von diesem Vertragswerk ab. Und dessen Inhalt ist bislang nicht bekannt."
Auch würden sich Hinweise verdichten, dass Recker bereits seit längerem versucht, das Baugrundstück zu verkaufen, das nach wie vor der steuerlehrgang.de FZ LLC und nicht der Fondsgesellschaft gehört. Solange die Rechte der Fondsgesellschaft gegenüber der steu¬erlehrgang.de FZ LLC nicht eindeutig geklärt seien, könne das aber zu erheblichen Nachteilen für die Anleger führen.
Unterschlagen werde den Anlegern zudem, dass bereits umfangreiche Investitionen getätigt wurden, ohne dass diese das Bauvorhaben nachweislich vorangebracht hätten. Eine Rückzahlung von mindestens 75 Prozent der jeweiligen Beteiligungssumme, die den Anlegern suggeriert wird, erscheine vor diesem Hintergrund mehr als fraglich. Gieschen: "Die Unternehmensverantwortlichen scheinen sich in erster Linie um sich selbst zu sorgen."
Warnung vor Verzicht!
So käme die Zustimmung zur Beschlussvorlage einem umfänglichen Anspruchsverzicht gleich. Unter Ziffer 1 der Vorlage heißt es: "Der Gesellschafter stimmt zu, dass er und die Gesellschaft auf Ansprüche gegen andere Gesellschafter, die Geschäftsführung, die Mittelverwendungskontrolle und den Treuhänder für die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft verzichten." Davor warnt Rechtsanwalt Gieschen ganz ausdrücklich, wollten sich die Gesellschafter nicht auch noch ihrer letzten Chance berauben, ihre jeweiligen Einlagen zurückzuerhalten.
Man hatte den Anlegern suggeriert, sie könnten mit satten Gewinnen am sagenhaften Boom des Wüstenstaates teilhaben. Gieschen: "Ein Märchen aus 1001 Nacht."
Nur ist es bis heute nicht wahr geworden….
Neuer Insolvenzverwalter für die Securenta AG
07.06.2008
(he)- Wie aus einer Mitteilung der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte vom 4.Juni 2008 hervorgeht, zieht nun der Berliner Rechtsanwalt Professor Rolf Rattunde die Fäden im Insolvenzverfahren um die Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG.
Vorausgegangen sei dem Verwalterwechsel erheblicher Widerstand mehrerer Anlegeranwälte gegen die Verfahrensweise des vom Amtsgericht Göttingen eingesetzten Insolvenzverwalters Peter Knöpfel. Diesem wurde vorgeworfen, die Anleger der Securenta durch mangelndes Engagement bezüglich der Forderungen gegen Dritte zu benachteiligen.
Doch dem bereits im März 2008 von Rechtsanwalt Hartmut Göddecke in der Gläubigerversammlung gestellte Antrag, Herrn Knöpfel durch Prof. Rattunde ablösen zu lassen, wurde seinerzeit vom Insolvenzrichter trotz Stimmenmehrheit nicht stattgegeben.
Schließlich zog Rechtsanwalt Knöpfel selbst die Konsequenz und trat zurück. Sachlich unrelevant aber dennoch interessant: Nahezu zeitgleich wurde der zuständige Insolvenzrichter durch den Direktor des Göttinger Amtsgerichts vom Securenta-Verfahren freigestellt. Grund seien eine ganze Reihe von Befangenheitsanträgen gewesen.