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Wenden Sie sich sofort an eine spezialisierte Wirtschaftsfahndung mit internationalen Kontakten. Auf diese Weise erfahren Sie schnell, ob Ihr Verdacht begründet ist und wie Sie am besten weiter vorgehen können, um Ihr Geld zu schützen und zu retten. Nein, handeln Sie sofort! Soll ich nicht selbst mit den mutmaßlichen Betrügern verhandeln? Nein, überlassen Sie eine Kontaktaufnahme - falls sie anfangs überhaupt nötig sein sollte - immer der Wirtschaftsfahndung. Wie kann ich die Wirtschaftsfahndung am besten unterstützen? Sorgen Sie für eine umgehende Beweissicherung. Stellen Sie alle vorhandenen Unterlagen zusammen und fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll über den zeitlichen Ablauf des Anlagegeschäfts an. Jede Einzelheit kann wichtig sein. Ihre Wirtschaftsfahndung kann Ihnen nur dann wirksam helfen, wenn sie alle Tatsachen kennt. Verschweigen Sie ihr deshalb nichts, sie wird Ihnen die Adresse von vertrauenswürdigen Anwälten bzw. Steuerberatern zur Verfügung stellen. Die Internationale Wirtschaftsfahndung H. Krügel vertritt ausschließlich geschädigte Investoren. Damit sind Interessenkollisionen ausgeschlossen. Die Anlagefirma ist pleite. Hat es überhaupt noch einen Sinn, etwas zu unternehmen? Ja, auf jeden Fall. Die Wirtschaftsfahndung ermittelt gegen alle Beteiligten umfassend. So kann es je nach Lage durchaus sein, dass zwar bei der bankrotten Anlagefirma nichts mehr zu holen ist, Sie Ihr Geld aber von einem der anderen Beteiligten zurückfordern können. Beispielsweise vom Anlageberater, der Muttergesellschaft oder sogar vom Firmeninhaber persönlich. Kann man gegen eine Gesellschaft mit einem ausländischen Firmensitz überhaupt etwas unternehmen? In den meisten Fällen ja. Ein auf Kapitalanlagerecht spezialisierter Rechtsanwalt kennt die Möglichkeiten und Besonderheiten ausländischer Rechtsverfolgung. Er kann Ihnen im Einzelfall sagen, ob es reale Chancen gibt, von einer Firma auf den Bahamas, den Virgin Islands oder aus Panama Ihr Geld zurückzuholen. Soll ich sofort Strafanzeige gegen die Firma erstatten? Nein, erstatten Sie Strafanzeige erst nach eingehender Rücksprache mit der Wirtschaftsfahndung. Es kann im Einzelfall besser sein, keine Strafanzeige zu erstatten oder dies zumindest nicht sofort zu tun, um für mögliche Verhandlungen ein Druckmittel zu haben. Nein, warnen Sie die Anlagebetrüger nicht unnötig. Sie schöpfen sonst Verdacht und verschwinden mit Ihrem Geld über alle Berge. Überraschende Zugriffe sind dann nicht mehr möglich. Nein, vor dubiosen Hilfsangeboten ist dringend zu warnen. Sie laufen Gefahr, erneut Opfer eines geschickten Betrügers zu werden. Bedenken Sie: Ein Inserat in einer seriösen Zeitung bedeutet nicht, dass automatisch auch der Inserent seriös ist. Ja. Prinzipiell bietet sich bei Kapitalanlagebetrug der Zusammenschluss zu einer Interessengemeinschaft an. So können z.B. Informationen ausgetauscht werden und die hohen Ermittlungskosten für den Einzelnen minimiert werden. Allerdings ist bei der Auswahl der Gemeinschaft Vorsicht geboten. Es wurden zahlreiche Fälle bekannt, in denen die Initiatoren aus den Reihen der Betrüger oder Vermittler stammten, deren einziges Ziel es war, die Aktivitäten der Geschädigten im Auge zu behalten. |
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